Gewerbesteuer-Rechner 2026: Hebesatz und Freibetrag
Berechnen Sie die Gewerbesteuer mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde. Eine mögliche Ermäßigung nach § 35 EStG wird getrennt vom Gewerbesteuerbescheid gezeigt.
Wählen Sie die Direkteingabe, wenn der Gewerbeertrag bereits steuerlich ermittelt wurde. Die Gewinnbrücke verarbeitet nur bestätigte Hinzurechnungen und Kürzungen.
Gewerbeertrag vor Verlustabzug, Freibetrag und Abrundung. Nicht Umsatz oder Kontostand eintragen.
Steuerlicher Gewinn aus Gewerbebetrieb vor den bestätigten gewerbesteuerlichen Korrekturen.
Nur den nach § 8 GewStG bereits ermittelten Gesamtbetrag eintragen. Der Rechner klassifiziert keine einzelnen Aufwendungen.
Nur den nach § 9 GewStG bereits bestätigten Kürzungsbetrag eintragen.
Die Rechtsform steuert den im Rechner berücksichtigten Freibetrag und die Verfügbarkeit des §-35-Pfads.
Aktueller Hebesatz der hebeberechtigten Gemeinde, zum Beispiel 450 für 450 %. Nicht den Steuermessbetrag eingeben.
Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle3 Bereiche
Nachweise 3 Felder
Bestätigen Sie dies nur, wenn Gewerbeertrag beziehungsweise Gewinnbrücke aus steuerlichen Unterlagen stammen.
Jahr, für das der eingegebene kommunale Hebesatz gilt.
Gemeinde, Erhebungsjahr und Hebesatz anhand einer amtlichen Quelle oder eines aktuellen Bescheids prüfen.
Verlust und Freibetrag 1 Feld
Nur den für diesen Erhebungszeitraum tatsächlich nutzbaren Gewerbeverlust eingeben.
Optionale Einkommensteuerermäßigung 4 Felder
Nur aktivieren, wenn eine natürliche Person oder Mitunternehmerschaft betroffen ist und die gesetzlichen Begrenzungswerte vorliegen.
Tarifliche Einkommensteuer vor Anwendung des § 35 EStG aus der bestätigten Einkommensteuerberechnung.
Dokumentierte Obergrenze der Einkommensteuer, die auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.
Bestätigen Sie dies nur, wenn beide Begrenzungswerte aus der konkreten Einkommensteuerberechnung stammen.
Gewerbesteuer-Berechnung
- Bemessungsgrundlage wählen — Direktmodus nur mit dokumentiertem Gewerbeertrag nutzen. Im Brückenmodus Gewinn, Hinzurechnungen und Kürzungen getrennt erfassen.
- Hebesatz belegen — Der Hebesatz ist gemeinde- und jahresbezogen. Er wird nicht aus einem bundesweiten Durchschnitt geschätzt.
- § 35 getrennt halten — Die Anrechnung ist Teil der persönlichen Einkommensteuer und ändert den Gewerbesteuerbescheid nicht.
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Der Gewerbesteuer-Rechner berechnet aus einem dokumentierten Gewerbeertrag den steuerpflichtigen Gewerbeertrag, den Steuermessbetrag und die Gewerbesteuer der Gemeinde. Dafür werden ein nutzbarer Verlust, der rechtsformabhängige Freibetrag, die Abrundung auf volle 100 Euro, die Messzahl von 3,5 % und der amtliche Hebesatz berücksichtigt. Einzelunternehmen und Personengesellschaften können zusätzlich eine begrenzte Ermäßigung nach § 35 EStG modellieren. Diese gehört zur persönlichen Einkommensteuer und mindert nicht den Gewerbesteuerbescheid.
Welche Bemessungsgrundlage ist richtig?
Nutzen Sie den Direktmodus, wenn der Gewerbeertrag vor Verlustabzug und Freibetrag bereits aus einer Steuerberechnung vorliegt. Die Gewinnbrücke ist für eine überschlägige Weiterrechnung aus steuerlichem Gewinn, bestätigten Hinzurechnungen und bestätigten Kürzungen gedacht. Sie entscheidet nicht, ob Mieten, Finanzierungsanteile, Beteiligungserträge oder Grundstückswerte im konkreten Fall anzupassen sind.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften können im unterstützten Standardfall den Freibetrag von 24.500 Euro erhalten. Kapitalgesellschaften erhalten diesen Freibetrag nicht. Für die persönliche Jahresplanung eines Einzelunternehmers kann der Selbstständigen-Steuer-Rechner anschließend Einkommensteuer, Vorauszahlungen und Liquidität zusammenführen. Die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage bleibt dennoch eine eigene Rechnung.
Die optionale §-35-Ermäßigung gehört zur Einkommensteuer natürlicher Personen und Personengesellschaften. Sie wird im Werkzeug nur berechnet, wenn die tarifliche Einkommensteuer und die auf gewerbliche Einkünfte entfallende Grenze dokumentiert vorliegen. Der Einkommensteuer-Rechner liefert eine Tariforientierung, ersetzt aber keine vollständige Aufteilung. Für Kapitalgesellschaften ist stattdessen der Körperschaftsteuer-Rechner die passendere Unternehmensebene.
Vom Gewinn zur Gewerbesteuer und zur getrennten §-35-Wirkung
Freibetrag und §-35-Pfad nach Rechtsform
| Rechtsform | Freibetrag im Rechner | § 35 im unterstützten Pfad |
|---|---|---|
| Einzelunternehmen | 24.500 Euro | Ja, mit dokumentierten Grenzen |
| Personengesellschaft | 24.500 Euro | Ja, auf Gesellschafterebene und begrenzt |
| Kapitalgesellschaft | 0 Euro | Nein |
| Bestimmte sonstige Körperschaften | 5.000 Euro | Kein Privatpersonenpfad im Rechner |
Rechenfolge
Beispiel: Einzelunternehmen mit 450 % Hebesatz
Ein Einzelunternehmen hat 100.000 Euro steuerlichen Gewinn, 20.000 Euro bestätigte Hinzurechnungen und 5.000 Euro bestätigte Kürzungen. Der Gewerbeertrag vor Verlustabzug beträgt damit 115.000 Euro. Ein nutzbarer Gewerbeverlust von 10.000 Euro reduziert ihn auf 105.000 Euro. Nach dem Freibetrag von 24.500 Euro bleiben 80.500 Euro. Dieser Wert ist bereits ein voller Hunderter.
Die Messzahl von 3,5 % ergibt einen Steuermessbetrag von 2.817,50 Euro. Bei einem für 2026 amtlich bestätigten Hebesatz von 450 % beträgt die Gewerbesteuer 12.678,75 Euro. Der Hebesatz wird nicht aus einem Durchschnitt geschätzt, weil schon wenige Prozentpunkte das Ergebnis verändern.
Für die optionale §-35-Modellierung werden 20.000 Euro tarifliche Einkommensteuer und eine dokumentierte Gewerbe-ESt-Grenze von 8.000 Euro eingegeben. Obwohl 4 × Messbetrag 11.270 Euro beträgt, begrenzt die eingegebene Gewerbe-ESt-Grenze die modellierte Ermäßigung auf 8.000 Euro. Der wirtschaftliche Rest beträgt damit 4.678,75 Euro. Der Gewerbesteuerbescheid selbst bleibt 12.678,75 Euro.
Hebesatz, Verluste und Grenzen des Ergebnisses
Der Hebesatz muss zur hebeberechtigten Gemeinde und zum Erhebungsjahr passen. Bei mehreren Betriebsstätten kann eine Zerlegung erforderlich sein; dieser Rechner unterstützt keine Verteilung auf mehrere Gemeinden. Ein Mindestwert im Eingabefeld ist nur eine technische Plausibilitätsgrenze und kein Ersatz für die kommunale Satzung.
Ein Gewerbeverlust darf nur in der tatsächlich nutzbaren Höhe eingegeben werden. Verlustfeststellung, Mindestbesteuerung und zeitliche Zuordnung werden nicht automatisiert geprüft. Ebenso bleiben Sonderfälle bei Hinzurechnungen, erweiterten Kürzungen, Organschaften und Beteiligungsstrukturen außerhalb des Modells.
Das Ergebnis ist eine nachvollziehbare Berechnung für bereits geprüfte Werte. Es stuft keine Tätigkeit als gewerblich ein und ersetzt weder Gewerbesteuererklärung noch Mess- oder Steuerbescheid. Freiberufliche Einkünfte werden nicht dadurch zu Gewerbeertrag, dass sie in das Formular eingetragen werden.
Häufige Fragen zur Gewerbesteuer
Ist der Hebesatz in ganz Deutschland gleich?
Nein. Er wird kommunal festgelegt und muss für die zuständige Gemeinde und das richtige Jahr bestätigt werden.
Wird der Freibetrag vor oder nach der Abrundung abgezogen?
Im unterstützten Rechenweg werden Verlust und Freibetrag berücksichtigt und der verbleibende Gewerbeertrag anschließend auf volle 100 Euro nach unten abgerundet.
Mindert § 35 den Gewerbesteuerbescheid?
Nein. Die Ermäßigung gehört zur persönlichen Einkommensteuer und wird getrennt ausgewiesen.
Prüft der Rechner Hinzurechnungen und Kürzungen?
Nein. Er verarbeitet nur Beträge, die Sie aus steuerlichen Unterlagen bestätigt haben.
Wo finde ich den richtigen Hebesatz?
Im aktuellen Gewerbesteuerbescheid oder in der amtlichen Veröffentlichung der zuständigen Gemeinde. Achten Sie darauf, dass Gemeinde und Erhebungsjahr zu Ihrem Fall passen.
Quellen und Grundlagen
§ 11 GewStG regelt Abrundung, Freibeträge, Messzahl von 3,5 % und den Steuermessbetrag.
§ 11 Gewerbesteuergesetz§ 16 GewStG regelt den kommunalen Hebesatz. Der konkrete Wert muss aus der zuständigen Gemeindequelle stammen.
§ 16 Gewerbesteuergesetz§ 35 EStG regelt die getrennte Einkommensteuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und ihre gesetzlichen Grenzen.
§ 35 Einkommensteuergesetz