Gewerbesteuer-Rechner 2026
Wie hoch ist meine Gewerbesteuer? Gewerbeertrag und Gemeinde eingeben — Gewerbesteuer, effektiver Steuersatz und Gesamtsteuerbelastung sofort.
Ihre Gewerbesteuer
- Gewerbesteuer-Berechnung Schritt für Schritt — (1) Gewerbeertrag = Gewinn ± Hinzurechnungen/Kürzungen nach GewStG. (2) Minus Freibetrag: Einzelunternehmen und Personengesellschaften: 24.500 € (§ 11 Abs. 1 GewStG). GmbH/AG: kein Freibetrag. (3) Steuermessbetrag: verbleibender Ertrag × 3,5 % (einheitliche Steuermesszahl). (4) Gewerbesteuer: Messbetrag × Hebesatz der Gemeinde (Angabe in %). Bei Hebesatz 410 %: Messbetrag × 4,10.
- Gewerbesteuer-Anrechnung bei Einzelunternehmern — Für Einzelunternehmer und Personengesellschafter: Die Gewerbesteuer wird auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG). Anrechnungsbetrag: 4,0 × Gewerbesteuermessbetrag (bis 2025: 3,8×). Bei Hebesatz bis 140 %: Gewerbesteuer vollständig durch Anrechnung eliminiert. Bei Hebesatz 410 %: verbleibt eine effektive GewSt-Belastung von ca. 7–14 %. GmbH: keine Anrechnung — GewSt ist echter Kostenblock.
- Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde — Jede Gemeinde legt ihren Hebesatz selbst fest (Mindest: 200 %). Niedrige Hebesätze: Gewerbe-Steuerparadiese wie Monheim am Rhein (250 %), Norderfriedrichskoog (200 %). Hohe Hebesätze: Frankfurt 460 %, München 490 %, Hamburg 470 %. Bundesschnitt 2025: ca. 410 %. Bei der Standortwahl: Hebesatz kann die Gewerbesteuer verdoppeln.
Gewerbesteuer-Hebesätze 20 große Städte 2025
| Stadt | Hebesatz | GewSt bei 100T€ Ertrag (GmbH) | Effektiver GewSt-Satz |
|---|---|---|---|
| München | 490 % | ~13.510 € | ~13,5 % |
| Frankfurt am Main | 460 % | ~12.950 € | ~13,0 % |
| Hamburg | 470 % | ~12.700 € | ~12,7 % |
| Berlin | 410 % | ~14.350 € | ~14,4 % |
| Köln | 475 % | ~16.625 € | ~16,6 % |
| Stuttgart | 420 % | ~14.700 € | ~14,7 % |
| Düsseldorf | 440 % | ~15.400 € | ~15,4 % |
| Leipzig | 430 % | ~15.050 € | ~15,1 % |
| Monheim am Rhein | 250 % | ~8.750 € | ~8,75 % |
| Bundesschnitt Ø | ~410 % | ~14.350 € | ~14,4 % |
Berechnung GmbH (kein Freibetrag): 100.000 € × 3,5 % = 3.500 € Messbetrag × Hebesatz. Einzelunternehmen (24.500 € Freibetrag): (100.000 − 24.500) × 3,5 % × Hebesatz. ESt-Anrechnung reduziert effektive Belastung bei Einzelunternehmen. Monheim am Rhein (NRW): Steuerparadies mit niedrigstem Hebesatz Deutschlands. Quelle: BMF Hebesatz-Statistik 2025.
Gewerbesteuer Hinzurechnungen und Kürzungen — wichtigste Posten
| Position | Hinzurechnung/Kürzung | Betrag | Relevanz |
|---|---|---|---|
| Miete und Pacht für Betriebsräume | 25 % hinzurechnen | §8 Nr. 1e GewStG | Oft erheblich |
| Zinsen (Schuldzinsen) | 25 % hinzurechnen | §8 Nr. 1a GewStG | Finanzierungskosten |
| Leasingraten bewegl. WG | 20 % hinzurechnen | §8 Nr. 1d GewStG | Leasing-Effekt |
| Freibetrag für H+K (§8 Nr.1) | Bis 200.000 € frei | §8 GewStG | Entlastet KMU |
| Dividenden aus Beteiligungen | Kürzung möglich | §9 Nr. 2a GewStG | Schachtelprivileg |
| Mieten aus Grundbesitz | Kürzung möglich | §9 Nr. 1 GewStG | Immobilien-GewSt |
| Freibetrag Einzelunternehmen | 24.500 € abziehen | §11 Abs. 1 GewStG | Grundfreibetrag |
Hinzurechnungen erhöhen die Gewerbesteuerbasis über den handelsrechtlichen Gewinn hinaus. Besonders relevant: Mietkosten für Betriebsräume (25 % der Nettomiete als Hinzurechnung). Bei 100.000 € Jahresmiete: 25.000 € Hinzurechnung = ca. 3.588 € mehr Gewerbesteuer (Hebesatz 410 %). Planung: Eigentumsimmobilie vs. Miete aus GewSt-Sicht analysieren lassen.
Gewerbesteuer GmbH vs. Einzelunternehmen — was ist steuerlich günstiger?
GmbH: zahlt Körperschaftsteuer (15 % + Soli) + Gewerbesteuer (lokal ca. 14–16 %) = ca. 30 % Unternehmenssteuer. Ausschüttung an Gesellschafter: + 26,375 % Abgeltungssteuer. Gesamtbelastung bei Ausschüttung: ca. 48–52 %. Einzelunternehmen: zahlt Einkommensteuer (bis 45 %) + Gewerbesteuer (aber angerechnet!). Effektive Gesamtbelastung bei hohem Einkommen: ca. 45–50 %. Thesaurierung: GmbH besteuert nur ca. 30 % solange Gewinn einbehalten — deutlicher Vorteil für Wachstumsunternehmen.
Für Selbstständige unter 60.000 € Jahresgewinn: Einzelunternehmen oft besser (niedrigerer Steuersatz, weniger Buchhaltungsaufwand). Über 100.000 € Jahresgewinn und hoher Investitionsbedarf: GmbH kann günstiger sein durch Thesaurierungseffekt. Empfehlung: Steuerberater für individuelle Vergleichsrechnung einschalten — pauschale Antwort gibt es nicht.
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Häufige Fragen zur Gewerbesteuer
Müssen alle Selbstständigen Gewerbesteuer zahlen?
Nein — Freiberufler (§ 18 EStG: Ärzte, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Journalisten, Lehrer, Künstler) zahlen keine Gewerbesteuer. Gewerbetreibende (§ 15 EStG): alle Kaufleute, Handwerker, Händler, Handelsvertreter, Software-Entwickler (wenn nicht freiberuflich tätig) sind gewerbesteuerpflichtig. Grenzfälle: IT-Berater können freiberuflich oder gewerblich sein (je nach Tätigkeitsprofil). Im Zweifel: Finanzamt um Auskunft bitten (oft kostenlose Anfrage).
Was ist der Gewerbesteuer-Hebesatz meiner Gemeinde?
Den aktuellen Hebesatz Ihrer Gemeinde finden Sie: (1) Auf der Website Ihrer Gemeinde/Stadtverwaltung (Suche: "Gewerbesteuer Hebesatz"). (2) Beim Finanzamt oder Gewerbeamt. (3) BMF-Hebesatzstatistik (jährlich veröffentlicht). (4) IHK Ihrer Region. Tipp: Manche Gemeinden erhöhen den Hebesatz regelmäßig — bei Jahresabschluss immer aktuellen Wert verwenden.
Wie wird die Gewerbesteuer bei Einzelunternehmern auf die ESt angerechnet?
Anrechnungsbetrag = Steuermessbetrag × 4,0 (§ 35 EStG). Dieser Betrag wird von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen (nicht vom Gewinn — das ist wichtig!). Beispiel: Gewerbeertrag 100.000 €, Hebesatz 410 %: Messbetrag 3.500 € × 3,5 %. GewSt = 3.500 × 4,10 = 14.350 €. ESt-Anrechnung = 3.500 × 4,0 = 14.000 €. Verbleibende GewSt-Belastung: 14.350 − 14.000 = 350 €. Bei Hebesatz über 400 %: geringe Restbelastung. Anrechnung beschränkt auf tatsächlich gezahlte GewSt.
Kann ich die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe absetzen?
Seit 2008: Nein — Gewerbesteuer ist nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 5b EStG). Sie mindert weder den Gewerbeertrag noch den einkommensteuerlichen Gewinn. Davor (bis 2007) war sie abzugsfähig und minderte ihre eigene Bemessungsgrundlage (komplizierter Kreislauf). Für GmbH: Gewerbesteuer ist echter Kostenblock (nicht körperschaftsteuerlich absetzbar). Für Einzelunternehmer: stattdessen ESt-Anrechnung nach §35.
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