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Gewerbesteuer-Rechner 2026

Von · Aktualisiert Juni 2026 · Geprüft Januar 2026

Wie hoch ist meine Gewerbesteuer? Gewerbeertrag und Gemeinde eingeben — Gewerbesteuer, effektiver Steuersatz und Gesamtsteuerbelastung sofort.

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So wird der Rechner verwendet
  1. Gewerbesteuer-Berechnung Schritt für Schritt — (1) Gewerbeertrag = Gewinn ± Hinzurechnungen/Kürzungen nach GewStG. (2) Minus Freibetrag: Einzelunternehmen und Personengesellschaften: 24.500 € (§ 11 Abs. 1 GewStG). GmbH/AG: kein Freibetrag. (3) Steuermessbetrag: verbleibender Ertrag × 3,5 % (einheitliche Steuermesszahl). (4) Gewerbesteuer: Messbetrag × Hebesatz der Gemeinde (Angabe in %). Bei Hebesatz 410 %: Messbetrag × 4,10.
  2. Gewerbesteuer-Anrechnung bei Einzelunternehmern — Für Einzelunternehmer und Personengesellschafter: Die Gewerbesteuer wird auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG). Anrechnungsbetrag: 4,0 × Gewerbesteuermessbetrag (bis 2025: 3,8×). Bei Hebesatz bis 140 %: Gewerbesteuer vollständig durch Anrechnung eliminiert. Bei Hebesatz 410 %: verbleibt eine effektive GewSt-Belastung von ca. 7–14 %. GmbH: keine Anrechnung — GewSt ist echter Kostenblock.
  3. Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde — Jede Gemeinde legt ihren Hebesatz selbst fest (Mindest: 200 %). Niedrige Hebesätze: Gewerbe-Steuerparadiese wie Monheim am Rhein (250 %), Norderfriedrichskoog (200 %). Hohe Hebesätze: Frankfurt 460 %, München 490 %, Hamburg 470 %. Bundesschnitt 2025: ca. 410 %. Bei der Standortwahl: Hebesatz kann die Gewerbesteuer verdoppeln.

Gewerbesteuer-Hebesätze 20 große Städte 2025

StadtHebesatzGewSt bei 100T€ Ertrag (GmbH)Effektiver GewSt-Satz
München490 %~13.510 €~13,5 %
Frankfurt am Main460 %~12.950 €~13,0 %
Hamburg470 %~12.700 €~12,7 %
Berlin410 %~14.350 €~14,4 %
Köln475 %~16.625 €~16,6 %
Stuttgart420 %~14.700 €~14,7 %
Düsseldorf440 %~15.400 €~15,4 %
Leipzig430 %~15.050 €~15,1 %
Monheim am Rhein250 %~8.750 €~8,75 %
Bundesschnitt Ø~410 %~14.350 €~14,4 %

Berechnung GmbH (kein Freibetrag): 100.000 € × 3,5 % = 3.500 € Messbetrag × Hebesatz. Einzelunternehmen (24.500 € Freibetrag): (100.000 − 24.500) × 3,5 % × Hebesatz. ESt-Anrechnung reduziert effektive Belastung bei Einzelunternehmen. Monheim am Rhein (NRW): Steuerparadies mit niedrigstem Hebesatz Deutschlands. Quelle: BMF Hebesatz-Statistik 2025.

Gewerbesteuer Hinzurechnungen und Kürzungen — wichtigste Posten

PositionHinzurechnung/KürzungBetragRelevanz
Miete und Pacht für Betriebsräume25 % hinzurechnen§8 Nr. 1e GewStGOft erheblich
Zinsen (Schuldzinsen)25 % hinzurechnen§8 Nr. 1a GewStGFinanzierungskosten
Leasingraten bewegl. WG20 % hinzurechnen§8 Nr. 1d GewStGLeasing-Effekt
Freibetrag für H+K (§8 Nr.1)Bis 200.000 € frei§8 GewStGEntlastet KMU
Dividenden aus BeteiligungenKürzung möglich§9 Nr. 2a GewStGSchachtelprivileg
Mieten aus GrundbesitzKürzung möglich§9 Nr. 1 GewStGImmobilien-GewSt
Freibetrag Einzelunternehmen24.500 € abziehen§11 Abs. 1 GewStGGrundfreibetrag

Hinzurechnungen erhöhen die Gewerbesteuerbasis über den handelsrechtlichen Gewinn hinaus. Besonders relevant: Mietkosten für Betriebsräume (25 % der Nettomiete als Hinzurechnung). Bei 100.000 € Jahresmiete: 25.000 € Hinzurechnung = ca. 3.588 € mehr Gewerbesteuer (Hebesatz 410 %). Planung: Eigentumsimmobilie vs. Miete aus GewSt-Sicht analysieren lassen.

Gewerbesteuer GmbH vs. Einzelunternehmen — was ist steuerlich günstiger?

GmbH: zahlt Körperschaftsteuer (15 % + Soli) + Gewerbesteuer (lokal ca. 14–16 %) = ca. 30 % Unternehmenssteuer. Ausschüttung an Gesellschafter: + 26,375 % Abgeltungssteuer. Gesamtbelastung bei Ausschüttung: ca. 48–52 %. Einzelunternehmen: zahlt Einkommensteuer (bis 45 %) + Gewerbesteuer (aber angerechnet!). Effektive Gesamtbelastung bei hohem Einkommen: ca. 45–50 %. Thesaurierung: GmbH besteuert nur ca. 30 % solange Gewinn einbehalten — deutlicher Vorteil für Wachstumsunternehmen.

Für Selbstständige unter 60.000 € Jahresgewinn: Einzelunternehmen oft besser (niedrigerer Steuersatz, weniger Buchhaltungsaufwand). Über 100.000 € Jahresgewinn und hoher Investitionsbedarf: GmbH kann günstiger sein durch Thesaurierungseffekt. Empfehlung: Steuerberater für individuelle Vergleichsrechnung einschalten — pauschale Antwort gibt es nicht.

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Häufige Fragen zur Gewerbesteuer

Müssen alle Selbstständigen Gewerbesteuer zahlen?

Nein — Freiberufler (§ 18 EStG: Ärzte, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Journalisten, Lehrer, Künstler) zahlen keine Gewerbesteuer. Gewerbetreibende (§ 15 EStG): alle Kaufleute, Handwerker, Händler, Handelsvertreter, Software-Entwickler (wenn nicht freiberuflich tätig) sind gewerbesteuerpflichtig. Grenzfälle: IT-Berater können freiberuflich oder gewerblich sein (je nach Tätigkeitsprofil). Im Zweifel: Finanzamt um Auskunft bitten (oft kostenlose Anfrage).

Was ist der Gewerbesteuer-Hebesatz meiner Gemeinde?

Den aktuellen Hebesatz Ihrer Gemeinde finden Sie: (1) Auf der Website Ihrer Gemeinde/Stadtverwaltung (Suche: "Gewerbesteuer Hebesatz"). (2) Beim Finanzamt oder Gewerbeamt. (3) BMF-Hebesatzstatistik (jährlich veröffentlicht). (4) IHK Ihrer Region. Tipp: Manche Gemeinden erhöhen den Hebesatz regelmäßig — bei Jahresabschluss immer aktuellen Wert verwenden.

Wie wird die Gewerbesteuer bei Einzelunternehmern auf die ESt angerechnet?

Anrechnungsbetrag = Steuermessbetrag × 4,0 (§ 35 EStG). Dieser Betrag wird von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen (nicht vom Gewinn — das ist wichtig!). Beispiel: Gewerbeertrag 100.000 €, Hebesatz 410 %: Messbetrag 3.500 € × 3,5 %. GewSt = 3.500 × 4,10 = 14.350 €. ESt-Anrechnung = 3.500 × 4,0 = 14.000 €. Verbleibende GewSt-Belastung: 14.350 − 14.000 = 350 €. Bei Hebesatz über 400 %: geringe Restbelastung. Anrechnung beschränkt auf tatsächlich gezahlte GewSt.

Kann ich die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe absetzen?

Seit 2008: Nein — Gewerbesteuer ist nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 5b EStG). Sie mindert weder den Gewerbeertrag noch den einkommensteuerlichen Gewinn. Davor (bis 2007) war sie abzugsfähig und minderte ihre eigene Bemessungsgrundlage (komplizierter Kreislauf). Für GmbH: Gewerbesteuer ist echter Kostenblock (nicht körperschaftsteuerlich absetzbar). Für Einzelunternehmer: stattdessen ESt-Anrechnung nach §35.

Dieser Rechner gehört zur Kategorie Steuern. Weitere Rechner für Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und Selbstständige finden Sie in der Übersicht.


Aktualisiert Juni 2026 · Zur Methodik
GewSt: (Gewerbeertrag − Freibetrag) × 3,5 % × Hebesatz/100. Freibetrag: 24.500 € nur für Einzelunternehmen/Personengesell. ESt-Anrechnung: 4,0 × Messbetrag (§35 EStG). Keine Rechtsberatung.