Steuerfreibetrags-Rechner 2026
Welche Steuerfreibeträge habe ich und wie viel spare ich dadurch? Persönliche Situation eingeben — zutreffende Freibeträge und Steuerersparnis sofort.
Ihre Freibeträge 2026
- Grundfreibetrag 2026 — 12.348 € — Einkommen bis 12.348 € ist komplett steuerfrei (§ 32a EStG). Das entspricht 1.029 € monatlich. Bei Verheirateten (Zusammenveranlagung): doppelter Grundfreibetrag = 24.696 €. Der Grundfreibetrag wird jährlich an die Inflation angepasst: 2024: 11.784 €, 2025: 12.084 €, 2026: 12.348 €.
- Kinderfreibetrag 2026 — Kinderfreibetrag je Elternteil: 4.656 € (Sachbedarf) + 1.464 € (Betreuung/Ausbildung) = 6.120 € je Elternteil. Beide Elternteile zusammen: 12.240 € pro Kind. Das Finanzamt prüft automatisch: Kindergeld (255 €/Mon. = 3.060 €/Jahr 2026) oder Kinderfreibetrag — was günstiger ist (Günstigerprüfung). Bei höherem Einkommen: Freibetrag günstiger.
- Sparerpauschbetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag — Sparerpauschbetrag: 1.000 € (Einzelperson) oder 2.000 € (Verheiratete) — Kapitalerträge bis zur Pauschale steuerfrei. Freistellungsauftrag bei der Bank einrichten! Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 €/Jahr automatisch als Werbungskosten abzugsfähig, ohne Belege. Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag: 4.260 € + 240 € je weiterem Kind.
Alle Steuerfreibeträge 2026 im Überblick
| Freibetrag | Betrag 2026 | Für wen | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 €/Jahr | Alle Steuerpflichtigen | § 32a EStG |
| Kinderfreibetrag (Sachbedarf) | 4.656 € je Elternteil | Eltern mit Kindern | § 32 Abs. 6 EStG |
| Kinderfreibetrag (Betreuung) | 1.464 € je Elternteil | Eltern mit Kindern | § 32 Abs. 6 EStG |
| Sparerpauschbetrag | 1.000 € (EP), 2.000 € (VP) | Kapitalanleger | § 20 Abs. 9 EStG |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 €/Jahr | Arbeitnehmer | § 9a Satz 1 Nr. 1 EStG |
| Alleinerziehenden-Entlastungsbetr. | 4.260 € + 240 € je weiterem Kind | Alleinerziehende | § 24b EStG |
| Ausbildungsfreibetrag | 1.200 €/Jahr | Eltern mit auswärts ausb. Kindern | § 33a EStG |
| Rentenfreibetrag | ca. 18 % (sinkend) | Rentner (Jg. 2026+) | § 19a EStG |
| Versorgungsfreibetrag | 1.320 € + 396 € Zuschlag | Versorgungsempfänger | § 19 Abs. 2 EStG |
| Ehrenamt-Übungsleiterpauschale | 3.000 €/Jahr | Übungsleiter, Ausbilder | § 3 Nr. 26 EStG |
| Ehrenamt-Ehrenamtspauschale | 840 €/Jahr | Ehrenamtliche allgemein | § 3 Nr. 26a EStG |
Quelle: EStG in der Fassung 2026. Jahressteuergesetz 2024/2025 hat mehrere Beträge angepasst. Kinderfreibetrag und Kindergeld (255 €/Mon.): Finanzamt prüft automatisch was günstiger ist. Rentenfreibetrag: sinkt jährlich für neue Rentnerjahrgänge (Ziel: volle Besteuerung ab Jg. 2058).
Steuerersparnis durch Freibeträge — Rechenbeispiele
| Freibetrag | Betrag | Grenzsteuersatz 30 % | Grenzsteuersatz 42 % |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € | ~3.704 € Ersparnis | ~5.186 € Ersparnis |
| Kinderfreibetrag 1 Kind | 12.240 € | ~3.672 € Ersparnis | ~5.141 € Ersparnis |
| Sparerpauschbetrag (EP) | 1.000 € | ~264 € Ersparnis | ~264 € (AbgSt fix) |
| AN-Pauschbetrag | 1.230 € | ~369 € Ersparnis | ~517 € Ersparnis |
| Alleinerziehend-Entlastung | 4.260 € | ~1.278 € Ersparnis | ~1.789 € Ersparnis |
Steuerersparnis = Freibetrag × Grenzsteuersatz. Sparerpauschbetrag: fester Abgeltungssteuersatz 26,375 % → Ersparnis 264 €. Kinderfreibetrag vs. Kindergeld: Günstigerprüfung durch Finanzamt automatisch — ab ca. 30.000 € Einkommen je Elternteil wird Freibetrag günstiger. Grundfreibetrag: bei Zusammenveranlagung verdoppelt.
Freibeträge beim Lohnsteuerabzug eintragen lassen
Freibeträge können auf der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) eingetragen werden — sie wirken dann sofort auf den monatlichen Lohnsteuerabzug. Antrag: Formular "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" beim Finanzamt (online über ELSTER möglich). Lohnt sich wenn: Werbungskosten über 1.230 € (Pendler, Homeoffice), Sonderausgaben über Pauschbeträge, Unterhaltszahlungen.
Pendlerpauschale 2026: 0,30 €/km (erste 20 km), 0,38 €/km ab km 21. Eintrag als Freibetrag: bei 50 km Arbeitsweg × 220 Arbeitstage × 0,35 € (Mischsatz) = ca. 3.850 € Werbungskosten. Abzüglich AN-Pauschbetrag 1.230 €: 2.620 € Freibetrag eintragbar. Bei 30 % Grenzsteuersatz: 786 € mehr Netto pro Jahr = 65,50 € mehr pro Monat.
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Häufige Fragen zu Steuerfreibeträgen
Was ist der Grundfreibetrag 2026?
12.348 €. Einkommen bis zu dieser Höhe wird nicht besteuert (0 % Einkommensteuer). Monatlich: 1.029 €. Verheiratete (Zusammenveranlagung): 24.696 €. Wird jährlich angepasst (2025: 12.084 €, 2024: 11.784 €). Wer unter dem Grundfreibetrag verdient, zahlt keine Einkommensteuer.
Wie melde ich den Sparerpauschbetrag bei meiner Bank an?
Freistellungsauftrag: schriftlich bei jeder Bank einreichen wo Kapitalerträge anfallen. Gesamtbetrag: max. 1.000 € (EP) oder 2.000 € (VP) gesamt — beliebig auf mehrere Banken aufteilen. Beispiel: 500 € bei DKB, 300 € bei Comdirect, 200 € bei Smartbroker. Ohne Freistellungsauftrag: Bank führt 26,375 % Abgeltungssteuer ab (wird in der Steuererklärung verrechnet).
Bekomme ich den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld?
Das Finanzamt prüft automatisch (Günstigerprüfung). Kindergeld: 255 €/Mon. = 3.060 €/Jahr pro Kind (2026). Kinderfreibetrag: 12.240 €/Jahr (beide Elternteile) → Steuerersparnis abhängig vom Grenzsteuersatz. Bei Grenzsteuersatz: 12.240 × 30 % = 3.672 € Steuerersparnis → günstiger als Kindergeld 3.060 €. Schwelle: ab ca. 30.000–35.000 € zu versteuerndem Einkommen je Elternteil.
Was ist die Ehrenamtspauschale?
Für Ehrenamtliche in gemeinnützigen Organisationen: bis 840 €/Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26a EStG). Für Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer: bis 3.000 €/Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG). Kein Nachweis erforderlich bis zur Pauschale. Beides kombinierbar wenn verschiedene Tätigkeiten. Beispiel: Fußballtrainer (Übungsleiterpauschale) + Kassenwart (Ehrenamtspauschale) = 3.840 €/Jahr steuerfrei.
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