Werbungskosten-Rechner 2026: Kosten und Pauschbetrag
Addieren Sie dokumentierte berufliche Kosten und vergleichen Sie die gewöhnlichen Werbungskosten mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro.
Bereits ermittelter steuerlicher Abzugsbetrag aus dem Pendlerpauschale-Rechner, nicht Ihre tatsächlichen Fahrzeugkosten.
Qualifizierende Homeoffice-Tage. Der Rechner setzt 6 Euro je Tag an, höchstens 210 Tage.
Ihr beruflicher, selbst getragener Anteil an PC, Möbeln, Fachliteratur oder anderen Arbeitsmitteln.
Beruflich veranlasste Fortbildungs- und Dienstreisekosten nach Abzug von Erstattungen.
Tatsächlich gezahlte Gewerkschaftsbeiträge. Sie werden im unterstützten 2026-Modell zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt.
Weitere belegte berufliche Aufwendungen, etwa Bewerbungskosten oder Kontoführung, soweit sie nicht bereits in einem anderen Feld enthalten sind.
Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle1 Bereich
Steuersensitivität 1 Feld
Optionaler persönlicher Grenzsteuersatz für eine grobe Wirkungsschätzung. Das Ergebnis ist keine garantierte Steuererstattung.
Werbungskosten 2026
- Nur beruflich veranlasste Beträge eingeben — Private Anteile, Erstattungen und nicht abziehbare Kosten müssen vor der Eingabe herausgerechnet sein.
- Pendlerbetrag aus dem Spezialrechner übernehmen — Das Feld erwartet den bereits korrekt ermittelten steuerlichen Abzugsbetrag, nicht Kraftstoff- oder Fahrzeugkosten.
- Steuersensitivität nicht als Erstattung lesen — Der Grenzsteuersatz zeigt nur die Größenordnung der Wirkung des zusätzlichen Abzugs.
Werbungskosten gegen den Pauschbetrag prüfen
Der Rechner addiert die eingegebenen beruflichen Kosten, berechnet die Homeoffice-Tagespauschale und vergleicht die gewöhnlichen Werbungskosten mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Gewerkschaftsbeiträge werden im unterstützten 2026-Modell zusätzlich berücksichtigt. Ausgewiesen werden Gesamtkosten, der Mehrbetrag gegenüber dem Pauschbetrag und eine optionale Steuersensitivität.
Die Eingabe einer Kostenbezeichnung beweist noch nicht deren steuerliche Abziehbarkeit.
Beispiel: berufliche Kosten und Pauschbetrag 2026
Das gespeicherte Rechenbeispiel erfasst 2.500 € Entfernungspauschale, 100 qualifizierende Homeoffice-Tage, 500 € Arbeitsmittel, 1.000 € Fortbildung, 50 € sonstige Kosten und 300 € Gewerkschaftsbeiträge. Die Tagespauschale beträgt 100 × 6 € = 600 €. Damit entstehen 4.650 € gewöhnliche Werbungskosten und insgesamt 4.950 € dokumentierte Kosten. Die gewöhnlichen Kosten übersteigen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € um 3.420 €. Im unterstützten 2026-Modell kommen die 300 € Gewerkschaftsbeiträge separat hinzu: 3.720 € werden zusätzlich steuerwirksam modelliert. Bei einem eingegebenen Grenzsteuersatz von 30 % zeigt der Rechner eine Steuersensitivität von 1.116 €, keine garantierte Erstattung.
Kosten erfassen, private Anteile und Erstattungen abziehen
Die Kategorien sind eine Dokumentationshilfe für das gewählte Steuerjahr. Bei Arbeitsmitteln zählt nur der beruflich veranlasste Anteil; je nach Gegenstand können Sofortabzug oder Verteilung über die Nutzungsdauer relevant sein. Fortbildungskosten benötigen einen beruflichen Zusammenhang. Reisekosten, Kontoführung, Bewerbungen oder doppelte Haushaltsführung sind nur insoweit einzutragen, wie Betrag und Voraussetzungen bereits nachvollziehbar ermittelt wurden. Pauschale Bezeichnungen ersetzen weder Belege noch die rechtliche Prüfung.
Arbeitgebererstattungen, Zuschüsse und anderweitig ersetzte Beträge dürfen nicht nochmals als eigene Belastung angesetzt werden. Auch Kosten, die bereits im Pendler- oder Homeoffice-Rechner enthalten sind, werden nicht ein zweites Mal eingegeben. Der Rechner rundet keine Kostenkategorie künstlich auf und ergänzt keine Marktwerte. So bleibt sichtbar, welche Zahl aus einer Unterlage stammt und welcher Teil lediglich eine Sensitivitätsannahme ist.
Vom Werbungskostenbetrag zur Steuerwirkung
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird beim Lohnsteuerabzug beziehungsweise in der Veranlagung automatisch berücksichtigt. Deshalb ist die Summe aller Belege nicht automatisch ein zusätzlicher Abzug. Für die vereinfachte Wirkung vergleicht der Rechner gewöhnliche Werbungskosten mit 1.230 € und weist nur den Mehrbetrag aus. Gewerkschaftsbeiträge laufen im unterstützten 2026-Modell daneben. Diese Trennung verhindert, dass derselbe Pauschbetrag doppelt genutzt oder die neue Behandlung übersehen wird.
Die Steuersensitivität multipliziert den zusätzlichen Abzug mit dem selbst eingegebenen Grenzsteuersatz. Sie ist kein Steuerbescheid: Einkommen, Veranlagungsart, weitere Einkünfte, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und direkte Steuerermäßigungen fehlen. Kosten für private Haushaltshilfen, Pflege- oder Handwerkerleistungen sind nicht automatisch Werbungskosten; eine mögliche direkte Ermäßigung nach § 35a EStG lässt sich im Rechner für haushaltsnahe Dienstleistungen getrennt prüfen. Für die weiteren Positionen stehen der Pendlerpauschale-Rechner, der Homeoffice-Steuerrechner und der Steuererstattungs-Rechner bereit.
Von Einzelkosten zum zusätzlichen Abzug
Unterstützte Kostenblöcke
| Block | Rechenbehandlung | Vorprüfung |
|---|---|---|
| Entfernungspauschale | als eingegebener Abzugsbetrag | Strecke, Tage und Verkehrsmittel separat berechnen |
| Homeoffice | Tage × 6 €, maximal 210 Tage | Qualifizierende Tage prüfen |
| Arbeitsmittel/Fortbildung/Sonstiges | Beträge addieren | Berufliche Veranlassung und Erstattungen prüfen |
| Gewerkschaftsbeiträge | separat zum Zusatzabzug | Tatsächliche Beiträge belegen |
Rechenweg
Der Rechner verwendet nur die ausgewiesenen Eingaben und gesetzlichen beziehungsweise dokumentierten Konstanten.
Welche Nachweise Sie aufbewahren sollten
Arbeitsmittel können Regeln zur Nutzungsdauer und zum privaten Anteil unterliegen. Fortbildungs-, Reise- und Bewerbungskosten benötigen einen beruflichen Zusammenhang. Bewahren Sie Rechnungen, Zahlungsnachweise und gegebenenfalls Aufstellungen zur beruflichen Nutzung auf; Arbeitgebererstattungen oder Zuschüsse dürfen nicht nochmals angesetzt werden.
Der Rechner ordnet Ihre Belege nicht rechtlich ein. Er zeigt, wie sich bereits geprüfte Beträge gegenüber dem Pauschbetrag auswirken und welche Kostenposition den Mehrbetrag verursacht.
Häufige Fragen zu Werbungskosten
Wann bringen Einzelkosten einen zusätzlichen Abzug?
Im unterstützten Modell, soweit die gewöhnlichen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € überschreiten; Gewerkschaftsbeiträge werden separat ergänzt.
Sind alle Arbeitsmittel vollständig abziehbar?
Nicht automatisch. Nutzungsdauer, Privatanteil, Erstattungen und weitere Regeln müssen geprüft werden.
Ist die Steuersensitivität eine garantierte Erstattung?
Nein. Sie ist nur zusätzlicher modellierter Abzug × eingegebener Grenzsteuersatz.
Quellen und Grundlagen
Werbungskostenarten und Entfernungspauschale ergeben sich aus § 9 EStG.
§ 9 EStG§ 9a EStG enthält den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro und berücksichtigt Gewerkschaftsbeiträge im Jahr 2026 zusätzlich zu diesem Pauschbetrag.
§ 9a EStGDie Homeoffice-Tagespauschale ist in § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG geregelt.
§ 4 EStG