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Werbungskosten-Rechner 2026: Kosten und Pauschbetrag

Von  ·  Aktualisiert Juli 2026  ·  Geprüft 27. Juli 2026

Addieren Sie dokumentierte berufliche Kosten und vergleichen Sie die gewöhnlichen Werbungskosten mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro.

Schnelle BerechnungBeginnen Sie mit den wichtigsten Angaben. Zusätzliche Werte sind optional und verfeinern das Ergebnis.
€/Jahr

Bereits ermittelter steuerlicher Abzugsbetrag aus dem Pendlerpauschale-Rechner, nicht Ihre tatsächlichen Fahrzeugkosten.

Tage

Qualifizierende Homeoffice-Tage. Der Rechner setzt 6 Euro je Tag an, höchstens 210 Tage.

Ihr beruflicher, selbst getragener Anteil an PC, Möbeln, Fachliteratur oder anderen Arbeitsmitteln.

Beruflich veranlasste Fortbildungs- und Dienstreisekosten nach Abzug von Erstattungen.

€/Jahr

Tatsächlich gezahlte Gewerkschaftsbeiträge. Sie werden im unterstützten 2026-Modell zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt.

Weitere belegte berufliche Aufwendungen, etwa Bewerbungskosten oder Kontoführung, soweit sie nicht bereits in einem anderen Feld enthalten sind.

Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle1 Bereich
Steuersensitivität 1 Feld
%

Optionaler persönlicher Grenzsteuersatz für eine grobe Wirkungsschätzung. Das Ergebnis ist keine garantierte Steuererstattung.

Werbungskosten 2026

Werbungskosten gesamt
Homeoffice-Pauschale
Zusätzlicher Abzug
Steuersensitivität
Pauschbetragsprüfung
Was bedeutet das?
So funktioniert es
  1. Nur beruflich veranlasste Beträge eingeben — Private Anteile, Erstattungen und nicht abziehbare Kosten müssen vor der Eingabe herausgerechnet sein.
  2. Pendlerbetrag aus dem Spezialrechner übernehmen — Das Feld erwartet den bereits korrekt ermittelten steuerlichen Abzugsbetrag, nicht Kraftstoff- oder Fahrzeugkosten.
  3. Steuersensitivität nicht als Erstattung lesen — Der Grenzsteuersatz zeigt nur die Größenordnung der Wirkung des zusätzlichen Abzugs.
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Code kopieren und auf einer beliebigen Webseite einfügen:

Kostenlos einbettbar — Quellenangabe FlinkRechner.de erwünscht.


Werbungskosten gegen den Pauschbetrag prüfen

Der Rechner addiert die eingegebenen beruflichen Kosten, berechnet die Homeoffice-Tagespauschale und vergleicht die gewöhnlichen Werbungskosten mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Gewerkschaftsbeiträge werden im unterstützten 2026-Modell zusätzlich berücksichtigt. Ausgewiesen werden Gesamtkosten, der Mehrbetrag gegenüber dem Pauschbetrag und eine optionale Steuersensitivität.

1.230 € Pauschbetrag6 € Homeoffice je TagBelege statt Marktannahmen

Die Eingabe einer Kostenbezeichnung beweist noch nicht deren steuerliche Abziehbarkeit.

Beispiel: berufliche Kosten und Pauschbetrag 2026

Das gespeicherte Rechenbeispiel erfasst 2.500 € Entfernungspauschale, 100 qualifizierende Homeoffice-Tage, 500 € Arbeitsmittel, 1.000 € Fortbildung, 50 € sonstige Kosten und 300 € Gewerkschaftsbeiträge. Die Tagespauschale beträgt 100 × 6 € = 600 €. Damit entstehen 4.650 € gewöhnliche Werbungskosten und insgesamt 4.950 € dokumentierte Kosten. Die gewöhnlichen Kosten übersteigen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € um 3.420 €. Im unterstützten 2026-Modell kommen die 300 € Gewerkschaftsbeiträge separat hinzu: 3.720 € werden zusätzlich steuerwirksam modelliert. Bei einem eingegebenen Grenzsteuersatz von 30 % zeigt der Rechner eine Steuersensitivität von 1.116 €, keine garantierte Erstattung.

Kosten erfassen, private Anteile und Erstattungen abziehen

Die Kategorien sind eine Dokumentationshilfe für das gewählte Steuerjahr. Bei Arbeitsmitteln zählt nur der beruflich veranlasste Anteil; je nach Gegenstand können Sofortabzug oder Verteilung über die Nutzungsdauer relevant sein. Fortbildungskosten benötigen einen beruflichen Zusammenhang. Reisekosten, Kontoführung, Bewerbungen oder doppelte Haushaltsführung sind nur insoweit einzutragen, wie Betrag und Voraussetzungen bereits nachvollziehbar ermittelt wurden. Pauschale Bezeichnungen ersetzen weder Belege noch die rechtliche Prüfung.

Arbeitgebererstattungen, Zuschüsse und anderweitig ersetzte Beträge dürfen nicht nochmals als eigene Belastung angesetzt werden. Auch Kosten, die bereits im Pendler- oder Homeoffice-Rechner enthalten sind, werden nicht ein zweites Mal eingegeben. Der Rechner rundet keine Kostenkategorie künstlich auf und ergänzt keine Marktwerte. So bleibt sichtbar, welche Zahl aus einer Unterlage stammt und welcher Teil lediglich eine Sensitivitätsannahme ist.

Vom Werbungskostenbetrag zur Steuerwirkung

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird beim Lohnsteuerabzug beziehungsweise in der Veranlagung automatisch berücksichtigt. Deshalb ist die Summe aller Belege nicht automatisch ein zusätzlicher Abzug. Für die vereinfachte Wirkung vergleicht der Rechner gewöhnliche Werbungskosten mit 1.230 € und weist nur den Mehrbetrag aus. Gewerkschaftsbeiträge laufen im unterstützten 2026-Modell daneben. Diese Trennung verhindert, dass derselbe Pauschbetrag doppelt genutzt oder die neue Behandlung übersehen wird.

Die Steuersensitivität multipliziert den zusätzlichen Abzug mit dem selbst eingegebenen Grenzsteuersatz. Sie ist kein Steuerbescheid: Einkommen, Veranlagungsart, weitere Einkünfte, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und direkte Steuerermäßigungen fehlen. Kosten für private Haushaltshilfen, Pflege- oder Handwerkerleistungen sind nicht automatisch Werbungskosten; eine mögliche direkte Ermäßigung nach § 35a EStG lässt sich im Rechner für haushaltsnahe Dienstleistungen getrennt prüfen. Für die weiteren Positionen stehen der Pendlerpauschale-Rechner, der Homeoffice-Steuerrechner und der Steuererstattungs-Rechner bereit.

Von Einzelkosten zum zusätzlichen Abzug

Werbungskosten aus Einzelkosten und Pauschbetrag vergleichenArbeitsmittel, Fortbildung, Homeoffice, Pendlerkosten und weitere berufliche Kosten werden addiert. Der höhere Wert aus dokumentierten Kosten und Arbeitnehmer-Pauschbetrag bestimmt den modellierten Abzug; die Steuerwirkung bleibt eine Sensitivität.Einzelkosten gegen den Pauschbetrag prüfenNur berufliche, selbst getragene und dokumentierbare Kosten eintragenDokumentierte KostenblöckeArbeitsmittel500 €Fortbildung650 €Homeoffice600 €Pendler + sonstige400 €Summe: 2.150 €VergleichPauschbetrag 20261.230 €max2.150 €Zusätzlicher Abzug920 €Steuersensitivitätzusätzlicher Abzug × Grenzsatz
Gewerkschaftsbeiträge werden im unterstützten 2026-Modell separat ergänzt.

Unterstützte Kostenblöcke

BlockRechenbehandlungVorprüfung
Entfernungspauschaleals eingegebener AbzugsbetragStrecke, Tage und Verkehrsmittel separat berechnen
HomeofficeTage × 6 €, maximal 210 TageQualifizierende Tage prüfen
Arbeitsmittel/Fortbildung/SonstigesBeträge addierenBerufliche Veranlassung und Erstattungen prüfen
Gewerkschaftsbeiträgeseparat zum ZusatzabzugTatsächliche Beiträge belegen

Rechenweg

Der Rechner verwendet nur die ausgewiesenen Eingaben und gesetzlichen beziehungsweise dokumentierten Konstanten.

Homeoffice = min(Tage, 210) × 6 €Maximal 1.260 € im Modell.
Gewöhnliche Werbungskosten = Pendler + Homeoffice + Arbeitsmittel + Fortbildung + SonstigesDie Einzelwerte werden nicht mit erfundenen Pauschalen ersetzt.
Gesamtkosten = gewöhnliche Werbungskosten + GewerkschaftsbeiträgeDie Gesamtkosten sind eine Dokumentationssumme.
Zusätzlicher modellierter Abzug = max(0, gewöhnliche Werbungskosten − 1.230 €) + GewerkschaftsbeiträgeDie tatsächliche Bescheidwirkung hängt vom vollständigen Fall ab.

Welche Nachweise Sie aufbewahren sollten

Arbeitsmittel können Regeln zur Nutzungsdauer und zum privaten Anteil unterliegen. Fortbildungs-, Reise- und Bewerbungskosten benötigen einen beruflichen Zusammenhang. Bewahren Sie Rechnungen, Zahlungsnachweise und gegebenenfalls Aufstellungen zur beruflichen Nutzung auf; Arbeitgebererstattungen oder Zuschüsse dürfen nicht nochmals angesetzt werden.

Der Rechner ordnet Ihre Belege nicht rechtlich ein. Er zeigt, wie sich bereits geprüfte Beträge gegenüber dem Pauschbetrag auswirken und welche Kostenposition den Mehrbetrag verursacht.

Häufige Fragen zu Werbungskosten

Wann bringen Einzelkosten einen zusätzlichen Abzug?

Im unterstützten Modell, soweit die gewöhnlichen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € überschreiten; Gewerkschaftsbeiträge werden separat ergänzt.

Sind alle Arbeitsmittel vollständig abziehbar?

Nicht automatisch. Nutzungsdauer, Privatanteil, Erstattungen und weitere Regeln müssen geprüft werden.

Ist die Steuersensitivität eine garantierte Erstattung?

Nein. Sie ist nur zusätzlicher modellierter Abzug × eingegebener Grenzsteuersatz.

Quellen und Grundlagen

Werbungskostenarten und Entfernungspauschale ergeben sich aus § 9 EStG.

§ 9 EStG

§ 9a EStG enthält den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro und berücksichtigt Gewerkschaftsbeiträge im Jahr 2026 zusätzlich zu diesem Pauschbetrag.

§ 9a EStG

Die Homeoffice-Tagespauschale ist in § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG geregelt.

§ 4 EStG

Aktualisiert Juli 2026 · Zur Methodik
Steuerliche Rechenhilfe. Abziehbarkeit, berufliche Veranlassung, private Mitnutzung, Erstattungen, Abschreibung, Nachweise und individuelle Höchstgrenzen müssen separat geprüft werden.