Erbschaftsteuer-Rechner 2026
Wie viel Erbschaftsteuer zahlen meine Erben? Nachlasswert und Verwandtschaft eingeben — Steuerbetrag und legale Sparstrategie sofort.
Ihre Erbschaftsteuer
- Freibeträge und 10-Jahres-Zyklus — Der persönliche Freibetrag gilt nicht nur für Erbschaften, sondern auch für Schenkungen — und erneuert sich alle 10 Jahre. Eltern können einem Kind alle 10 Jahre 400.000 € steuerfrei übertragen. Bei zwei Elternteilen und einem 20-jährigen Horizont: bis zu 1.600.000 € steuerfrei — die wichtigste Strategie der Nachlassplanung.
- Steuerlicher Wert ≠ Verkehrswert — Maßgeblich ist der steuerliche Wert nach ErbStG. Immobilien werden nach standardisierten Verfahren bewertet (oft unter Verkehrswert). Bankguthaben: Nennwert. Wertpapiere: Kurswert am Todestag. Den steuerlichen Wert ermittelt das Finanzamt.
- Familienheim beachten — Das selbst genutzte Familienheim kann für Ehepartner und Kinder (max. 200 m²) steuerfrei vererbt werden — wenn der Erbe mindestens 10 Jahre darin wohnt. Wird es vorher verkauft, entfällt die Befreiung rückwirkend.
Erbschaftsteuer-Freibeträge 2026 (§ 16 ErbStG)
| Verwandtschaft | Freibetrag | Steuerklasse | Versorgungsfreibetrag |
|---|---|---|---|
| Ehepartner / Lebenspartner | 500.000 € | Klasse I | + 256.000 € (§ 17) |
| Kinder / Stiefkinder | 400.000 € | Klasse I | + 10.300–52.000 € je Alter |
| Enkel (Elternteil lebt) | 200.000 € | Klasse I | — |
| Eltern / Großeltern (Erbfall) | 100.000 € | Klasse I | — |
| Geschwister, Nichten, Neffen | 20.000 € | Klasse II | — |
| Nicht verwandt | 20.000 € | Klasse III | — |
Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre (gilt auch für Schenkungen). § 16 ErbStG 2026.
Erbschaftsteuer-Steuersätze nach Klasse (§ 19 ErbStG)
| Steuerpfl. Erwerb | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| bis 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| bis 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| bis 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| bis 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| bis 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| über 26.000.000 € | 30 % | 43 % | 50 % |
Klasse I: Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern (Erbfall). Klasse II: Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegereltern. Klasse III: alle anderen. Staffelsätze — nicht progressiv auf Gesamtbetrag.
Die 10-Jahres-Schenkungsstrategie: Legal und wirksam
Der wichtigste Tipp der Nachlassplanung: Vermögen zu Lebzeiten verschenken. Denn der persönliche Freibetrag gilt nicht nur für Erbschaften, sondern auch für Schenkungen — und erneuert sich alle 10 Jahre (§ 14 ErbStG). Ein Elternteil kann einem Kind alle 10 Jahre 400.000 € steuerfrei übertragen. Bei zwei Elternteilen: 800.000 € alle 10 Jahre. Über 20 Jahre: bis zu 1.600.000 € steuerfrei je Kind.
Wichtig: Schenkungen der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall werden mit dem Erbfall zusammengerechnet. Wer 2016 geschenkt hat, kann 2026 wieder voll schenken. Wer 2022 geschenkt hat, muss bis 2032 warten bis der Freibetrag vollständig erneuert ist. Frühzeitige und regelmäßige Schenkungen sind daher der effektivste Weg zur legalen Erbschaftsteuer-Minimierung.
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Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer
Muss ich eine Erbschaft beim Finanzamt melden?
Ja — nach § 30 ErbStG müssen Erben und Beschenkte den Erwerb innerhalb von 3 Monaten beim zuständigen Finanzamt anzeigen, wenn er steuerpflichtig ist oder der Wert über dem Freibetrag liegt. Das Finanzamt sendet dann einen Fragebogen. Bei Erwerben unter dem Freibetrag und ohne steuerpflichtigen Anteil entfällt die Meldepflicht, wenn das Finanzamt anderweitig Kenntnis erhält (z. B. durch Notarmitteilung bei Immobilien).
Wie werden Immobilien für die Erbschaftsteuer bewertet?
Immobilien werden mit dem Verkehrswert (gemeiner Wert) nach § 12 Abs. 3 ErbStG bewertet. Das Finanzamt wendet standardisierte Verfahren an: Vergleichswertverfahren (ETW, Grundstücke), Ertragswertverfahren (vermietete Objekte) oder Sachwertverfahren (selbst genutzte Häuser). Der ermittelte Wert kann unter dem tatsächlichen Verkehrswert liegen. Bei erheblichen Abweichungen: Gegengutachten durch öffentlich bestellten Sachverständigen möglich.
Kann die Erbschaftsteuer in Raten gezahlt werden?
Ja — auf Antrag kann die Erbschaftsteuer in jährlichen Raten über bis zu 10 Jahre gestundet werden, wenn die sofortige Zahlung den Erben erheblich belasten würde (§ 28 ErbStG). Relevant vor allem bei Immobilien oder Betriebsvermögen ohne ausreichende Liquidität. Stundungszinsen von 1,8 % p.a. anfallen. Alternativ: Teilverzicht oder Anrechnung von Schenkungen prüfen.
Ist das selbst genutzte Familienheim steuerfrei?
Ja, unter Bedingungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b/4c ErbStG): Das Haus muss zuvor bewohnt gewesen sein, der Erbe muss unverzüglich einziehen und mindestens 10 Jahre selbst bewohnen. Für Kinder: max. 200 m² Wohnfläche. Für Ehepartner: keine Größenbeschränkung. Wird das Haus innerhalb von 10 Jahren verkauft oder vermietet, entfällt die Befreiung rückwirkend — außer bei zwingenden Gründen wie Pflegebedürftigkeit.
Was ist der Unterschied zwischen Erbschaft- und Schenkungsteuer?
Strukturell sind beide identisch: Gleiche Freibeträge, gleiche Steuersätze, gleiche Steuerklassen. Der Unterschied: Erbschaftsteuer fällt beim Tod des Übergebers an, Schenkungsteuer bei Übertragung zu Lebzeiten. Der Vorteil der Schenkung: Der 10-Jahres-Freibetrag kann mehrfach genutzt werden (bei Erbschaft nur einmal). Schenkungsverträge müssen notariell beurkundet werden, wenn Immobilien übertragen werden.
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