Körperschaftsteuer-Rechner 2026
Wie viel Körperschaftsteuer zahlt meine GmbH? Jahresgewinn eingeben — KSt, Soli, Gewerbesteuer und Gesamtsteuerbelastung sofort.
Körperschaftsteuer Ihrer GmbH
- Körperschaftsteuer-Berechnung 2026 — KSt = Jahresgewinn × 15 %. Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die KSt. KSt + Soli gesamt: 15,825 % des Jahresgewinns. Dazu kommt Gewerbesteuer: Gewinn × 3,5 % (Steuermesszahl) × Hebesatz/100. Gewerbesteuer ist NICHT als Betriebsausgabe absetzbar (seit 2008).
- Gesamtsteuerbelastung GmbH — KSt 15 % + Soli 0,825 % + GewSt (ca. 14–17 % je Hebesatz) = Gesamtunternehmensteuer ca. 29–33 %. Wenn Gewinn ausgeschüttet wird: + 26,375 % Abgeltungssteuer auf die Dividende. Gesamtbelastung bei Vollausschüttung: ca. 48–52 %. Bei Thesaurierung (einbehalten): nur 29–33 % — großer Liquiditätsvorteil.
- GmbH vs. Einzelunternehmen — wann lohnt sich die GmbH? — GmbH: zahlt 29–33 % auf thesaurierte Gewinne. Einzelunternehmer: zahlt ESt bis 47,5 % sofort. Bei 100.000 € Gewinn: GmbH zahlt ~30.000 € Steuern, Einzelunternehmer ~45.000 €. Der Differenzbetrag (~15.000 €) kann reinvestiert werden — Zinseszins-Effekt über Jahre erheblich. Empfehlung: ab ca. 100.000 € Gewinn + Investitionsbedarf lohnt sich Steuerberater-Vergleich.
Körperschaftsteuer-Tabelle 2026 — GmbH Steuerbelastung
| Jahresgewinn | KSt+Soli | GewSt (HS 410 %) | Gesamt-Unternehmensteuer | Thesauriert verbleibend |
|---|---|---|---|---|
| 50.000 € | 7.913 € | 7.175 € | 15.088 € (30,2 %) | 34.912 € |
| 100.000 € | 15.825 € | 14.350 € | 30.175 € (30,2 %) | 69.825 € |
| 200.000 € | 31.650 € | 28.700 € | 60.350 € (30,2 %) | 139.650 € |
| 500.000 € | 79.125 € | 71.750 € | 150.875 € (30,2 %) | 349.125 € |
| 1.000.000 € | 158.250 € | 143.500 € | 301.750 € (30,2 %) | 698.250 € |
Hebesatz 410 % (Bundesschnitt). GewSt: Gewinn × 3,5 % × 4,10 = 14,35 %. KSt+Soli: 15,825 %. Gesamt: ca. 30,2 % bei HS 410 %. Keine Freibeträge für GmbH/AG (anders als Einzelunternehmen mit 24.500 € GewSt-Freibetrag). Gewerbesteuer München (HS 490 %): GewSt = 17,15 % → Gesamtbelastung ca. 33 %.
Steuervergleich GmbH vs. Einzelunternehmen 2026
| Jahresgewinn | GmbH (thesauriert) | Einzelunternehmer SK 1 | GmbH-Vorteil |
|---|---|---|---|
| 50.000 € | ~30 % → 35.000 € netto | ~40 % → 30.000 € netto | ~5.000 € mehr |
| 100.000 € | ~30 % → 70.000 € netto | ~45 % → 55.000 € netto | ~15.000 € mehr |
| 200.000 € | ~30 % → 140.000 € netto | ~47 % → 106.000 € netto | ~34.000 € mehr |
| 500.000 € | ~30 % → 350.000 € netto | ~47 % → 265.000 € netto | ~85.000 € mehr |
Vergleich: GmbH-Thesaurierung vs. Einzelunternehmer-Entnahme. GmbH-Netto: verbleibt in GmbH (nicht ausgezahlt). Bei Ausschüttung (Dividende): + 26,375 % AbgSt → Gesamtbelastung ca. 48–52 %. Einzelunternehmer ESt inkl. GewSt-Anrechnung und Soli. GmbH-Thesaurierungsvorteil: besonders bei Investitionsbedarf erheblich.
Gewinnausschüttung aus der GmbH — steuerlich optimieren
Dividende an Gesellschafter: 26,375 % Abgeltungssteuer (25 % + 5,5 % Soli). Bei Wesentlichkeitsbeteiligung (über 25 % oder berufliche Tätigkeit): Teileinkünfteverfahren (60 % der Dividende steuerpflichtig mit persönlichem ESt-Satz). Für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer oft günstiger: angemessenes Geschäftsführergehalt + reduzierte Dividende statt alles als Dividende. Gehalt: Betriebsausgabe → mindert GmbH-Gewinn und damit GewSt + KSt.
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA): wenn GmbH dem Gesellschafter unangemessene Vorteile gewährt (zu hohes Gehalt, private Nutzung, günstige Darlehen), behandelt das Finanzamt dies als Dividende — Doppelbesteuerung möglich. Wichtig: Geschäftsführergehalt muss einem Fremdvergleich standhalten (was würde ein fremder Geschäftsführer bekommen?). Steuerberater für GmbH-Steuerplanung unverzichtbar.
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Häufige Fragen zur Körperschaftsteuer
Wer zahlt Körperschaftsteuer?
GmbH, AG, KGaA, UG (haftungsbeschränkt) und andere Kapitalgesellschaften. Steuersatz: 15 % (seit 2008 unverändert) + 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf = 15,825 % effektiv. Dazu kommt Gewerbesteuer (ca. 14–17 % je Hebesatz). Einzelunternehmen und Personengesellschaften: zahlen keine KSt, sondern Einkommensteuer (bis 45 %).
Wie wird der GmbH-Gewinn berechnet?
Steuerbilanzgewinn = Jahresüberschuss (HGB) ± steuerliche Korrekturen. Hinzurechnungen: nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (Geschenke über 35 €, Bewirtungskosten 30 %, Strafen, Zinsen unter Zinsschranke). Abzüge: steuerfreie Erträge, Investitionsabzugsbeträge. Der steuerliche Gewinn weicht oft vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss ab.
Kann ich Verluste der GmbH vortragen?
Ja — Verlustvor- und -rücktrag (§ 10d EStG analog KSt): Verluste können vorgetragen und in Folgejahren mit Gewinnen verrechnet werden. Mindestbesteuerung: nur 60 % eines Jahresgewinns über 1 Mio. € können durch Verlustvorträge gemindert werden (40 % immer steuerpflichtig). Verlust aus Vorjahren: unbegrenzt vortragbar, aber Mindestbesteuerungsregel beachten.
Gibt es Steuervergünstigungen für kleine GmbHs?
Keinen eigenen KSt-Freibetrag für GmbHs (anders als Einzelunternehmen mit 24.500 € GewSt-Freibetrag). Jedoch: Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) für Personengesellschaften (nicht GmbH). Für GmbH: Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) — bis zu 200.000 € für geplante Investitionen in bewegliche WG sofort abziehbar (wenn Gewinn unter 200.000 €). Förderprogramme: KfW-Förderkredite für Investitionen.
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