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Homeoffice-Rechner 2026: Pauschale und Arbeitszimmer

Von · Aktualisiert August 2026 · Geprüft 23. August 2026

Erfassen Sie qualifizierende Homeoffice-Tage, Arbeitszimmer-Monate und Bürotage getrennt. Der Rechner berücksichtigt Tages-/Jahrespauschale, dokumentierte Raumkosten und die Entfernungspauschale.

Schnelle BerechnungBeginnen Sie mit den wichtigsten Angaben. Zusätzliche Werte sind optional und verfeinern das Ergebnis.
Tage/Jahr

Kalendertage, an denen die berufliche Tätigkeit überwiegend in der Wohnung ausgeübt wurde und die Voraussetzungen der Tagespauschale erfüllt sind.

Tage

Tatsächliche Tage mit Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte. Homeoffice-, Urlaubs- und Krankheitstage nicht mitzählen.

km

Volle Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

€

Weitere gewöhnliche berufliche Kosten ohne Homeoffice, Pendlerpauschale und Gewerkschaftsbeiträge.

Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle4 Bereiche
Arbeitszimmer 3 Felder

Nur mit Ja beantworten, wenn das häusliche Arbeitszimmer nach Ihrer Prüfung den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet.

€/Jahr

Dokumentierte abziehbare Arbeitszimmerkosten für die Monate, in denen der Tätigkeitsmittelpunkt tatsächlich im häuslichen Arbeitszimmer lag.

Monate

Für jeden vollen Monat ohne Tätigkeitsmittelpunkt vermindert sich die Jahrespauschale von 1.260 € um ein Zwölftel. Tragen Sie Homeoffice-Tage aus diesen Mittelpunkt-Monaten nicht zusätzlich als Tagespauschale ein.

Weitere Werbungskosten 1 Feld

Tatsächlich gezahlte Gewerkschaftsbeiträge. Im unterstützten 2026-Modell werden sie zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt.

Steuersensitivität 1 Feld
%

Optionaler persönlicher Grenzsteuersatz für eine grobe Wirkungsschätzung; keine garantierte Erstattung.

Arbeitstage 3 Felder
Tage

Zusätzliche Tage, an denen Ihnen für diese Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand und Sie zu Hause tätig waren, obwohl Sie am selben Tag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte gearbeitet haben. Tage aus dem ersten Homeoffice-Feld nicht erneut eintragen.

Bei eigenem oder überlassenem Pkw gilt die 4.500-€-Grenze nicht. Bei anderen Verkehrsmitteln wird sie berücksichtigt; bei ÖPNV können höhere tatsächliche Jahreskosten eingetragen werden.

€

Nur im ÖPNV-Modus: tatsächliche nachgewiesene Jahreskosten. Sie werden berücksichtigt, soweit sie den ansonsten abziehbaren Betrag übersteigen.

Steuerlicher Abzug 2026

—
Homeoffice-/Arbeitszimmerabzug
—
Tages-/Jahrespauschale
—
Entfernungspauschale
—
Zusätzlicher Abzug
—
Steuersensitivität
Was bedeutet das?
So wird der Rechner verwendet
  1. Tagesgruppen ohne Doppelansatz erfassen — Normale Homeoffice-Tage und die Sonderregel ohne dauerhaft anderen Arbeitsplatz werden getrennt erfasst. Zusätzliche Tage dürfen nicht noch einmal im normalen Homeoffice-Feld stehen.
  2. Arbeitszimmer nur bestätigt eingeben — Bei bestätigtem Tätigkeitsmittelpunkt wird für die entsprechenden Monate der höhere Betrag aus dokumentierten Raumkosten und anteiliger 1.260-€-Jahrespauschale verwendet. Die Tagespauschale darf für denselben Zeitraum nicht zusätzlich angesetzt werden.
  3. Grenzsteuersatz nur für Sensitivität — Der Grenzsteuersatz multipliziert den zusätzlichen Abzug; er ersetzt keine vollständige Einkommensteuerberechnung.
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Homeoffice-Pauschale 2026 und Arbeitszimmer vergleichen

Für qualifizierende Homeoffice-Tage werden 6 Euro je Tag angesetzt, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann die Tagespauschale auch an zusätzlichen Tagen mit Auswärts- oder Bürotätigkeit möglich sein. Bildet ein häusliches Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt, berücksichtigt der Rechner für diese Monate wahlweise dokumentierte Kosten oder die anteilige Jahrespauschale von 1.260 Euro.

6 € je TagMaximal 210 TageArbeitszimmer: Kosten oder Jahrespauschale

Der Rechner entscheidet keine Tages- oder Raumvoraussetzungen aus bloßen Zahlen.

Beispiel: 100 Homeoffice-Tage und 120 Bürotage

Der gespeicherte Fall verwendet 100 qualifizierende Homeoffice-Tage, 120 Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit 20 km einfacher Entfernung, 500 € sonstige Werbungskosten und 300 € Gewerkschaftsbeiträge. Ein Tätigkeitsmittelpunkt im häuslichen Arbeitszimmer wird nicht bestätigt; Raumkosten sind 0 €. Die Tagespauschale beträgt 100 × 6 € = 600 €. Für die Bürotage ergeben sich 120 × 20 km × 0,38 € = 912 € Entfernungspauschale. Zusammen mit den sonstigen Kosten werden 2.012 € gewöhnliche Werbungskosten erfasst. Nach dem 1.230-€-Pauschbetrag und den separat modellierten Gewerkschaftsbeiträgen bleiben 1.082 € zusätzlich wirksam. Bei 30 % Grenzsteuersatz zeigt der Rechner 324,60 € Steuersensitivität.

Welche Angaben für Pauschale und Arbeitszimmer nötig sind

Die Homeoffice-Tagespauschale knüpft an qualifizierende Tage an und beträgt 6 € je Tag, höchstens für 210 Tage beziehungsweise 1.260 € im Jahr. Der Rechner begrenzt die eingegebene Zahl rechnerisch, entscheidet aber nicht, ob an jedem Tag die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Besonders bei gemischten Tagen, Auswärtstätigkeit oder einem zusätzlich aufgesuchten betrieblichen Arbeitsplatz muss die Zuordnung aus den tatsächlichen Arbeitsabläufen folgen.

Ein häusliches Arbeitszimmer wird nicht einfach zusätzlich zur Tagespauschale addiert. Der unterstützte Alternativweg berücksichtigt eingegebene Raumkosten nur, wenn der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ausdrücklich bestätigt wird. Ob der Raum nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird, welche Kosten anteilig gehören und ob die Jahrespauschale oder tatsächliche Kosten zulässig sind, bleibt eine vorgelagerte Prüfung. Der Rechner erfindet weder Flächenanteile noch einen Tätigkeitsmittelpunkt.

Kalender und Kosten ohne Doppelansatz führen

Homeoffice- und Bürotage werden getrennt dokumentiert. Für Fahrten zählt die einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte; Urlaub, Krankheit und reine Heimarbeitstage sind keine Bürotage. Der Pendlerpauschale-Rechner bildet Verkehrsmittel, Kappung und weitere Pendelregeln detaillierter ab. Arbeitsmittel und sonstige berufliche Kosten bleiben eigene Kategorien und können im Werbungskosten-Rechner zusammengeführt werden.

Die zusätzliche Werbungskostenwirkung entsteht erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags; im unterstützten 2026-Modell kommen eingegebene Gewerkschaftsbeiträge separat hinzu. Reinigung, Betreuung oder Handwerkerleistungen im privaten Haushalt werden nicht als pauschale Homeoffice-Kosten ergänzt. Soweit § 35a EStG einschlägig sein kann, gehört die getrennte Berechnung in den Rechner für haushaltsnahe Dienstleistungen. Der Grenzsteuersatz liefert nur eine Sensitivität. Für Erstattung oder Nachzahlung muss die endgültige Jahressteuer mit einbehaltener Lohnsteuer und Vorauszahlungen im Steuererstattungs-Rechner saldiert werden. So werden Tagesabzug, Bemessungsgrundlage und Steuerzahlung nicht zu einer scheinbar präzisen Auszahlungszahl vermischt.

Vom Arbeitstag zum zusätzlichen Abzug

Homeoffice-Abzug im WerbungskostenvergleichDie Grafik vergleicht Homeoffice-Tagespauschale oder bestätigte Arbeitszimmerkosten mit Fahrtkosten und sonstigen Werbungskosten gegen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag.Homeoffice steuerlich einordnenTagespauschale, Arbeitszimmer und weitere Werbungskosten sauber zusammenführenTagespauschaleHomeoffice-Tage× TagesbetragBArbeitszimmernur bei erfülltenVoraussetzungenWerbungskostenHomeofficeFahrtenArbeitsmittelsonstige KostenSteuerlicher EffektGesamtsummeminusPauschbetragnur Mehrbetrag zähltDoppelte Berücksichtigung von Homeoffice, Arbeitszimmer und Fahrtkosten vermeiden.
Gewerkschaftsbeiträge werden im 2026-Modell separat zum übrigen Pauschbetragsvergleich behandelt.

Rechenkomponenten

KomponenteRechenwegEvidenzgrenze
Tagespauschalemin(Homeoffice-Tage, 210) × 6 €Qualifizierende Tage müssen plausibel sein
Arbeitszimmermax(Tagespauschale, eingegebene Kosten)Nur bei bestätigtem Tätigkeitsmittelpunkt
EntfernungspauschaleBürotage × volle km × 0,38 €Nur eingegebene Bürotage und einfache Entfernung
Zusätzlicher Abzugmax(0, übrige Kosten − 1.230 €) + GewerkschaftEinzelpositionen müssen abziehbar sein

Rechenweg

Der Rechner verwendet nur die ausgewiesenen Eingaben und gesetzlichen beziehungsweise dokumentierten Konstanten.

Homeoffice = min(Tage, 210) × 6 €Damit ist der Tagespauschalenbetrag auf 1.260 € begrenzt.
Homeoffice/Arbeitszimmer = bei bestätigtem Mittelpunkt max(Tagespauschale, tatsächliche Kosten), sonst TagespauschaleEin Arbeitszimmer wird nicht stillschweigend anerkannt.
Fahrtkosten = volle einfache Kilometer × Bürotage × 0,38 €Die 2026-Entfernungspauschale wird ab dem ersten Kilometer angesetzt.
Zusätzlich modellierter Abzug = max(0, gewöhnliche Werbungskosten − 1.230 €) + GewerkschaftsbeiträgeDie Wirkung im individuellen Bescheid kann abweichen.

Welche Tage und Kosten Sie selbst prüfen müssen

Der Rechner verlangt getrennte Zahlen für Homeoffice- und Bürotage. Sonderfälle, in denen Tagespauschale und Fahrt am selben Kalendertag rechtlich nebeneinander möglich sein können, werden nicht aus der Summe abgeleitet.

Arbeitszimmerkosten gehören nur in das Feld, wenn die Kostenbasis dokumentiert ist. Die Auswahl „Tätigkeitsmittelpunkt bestätigt“ ist eine Nutzerbestätigung, keine Rechtsprüfung.

Häufige Fragen zum Homeoffice-Steuerrechner

Werden Homeoffice- und Bürotage gegeneinander geprüft?

Die Summe darf 366 nicht überschreiten. Die rechtliche Qualifikation jedes einzelnen Tages bleibt zu prüfen.

Warum wird das Arbeitszimmer als Alternative gerechnet?

Der Rechner vergleicht die eingegebenen Kosten mit der Tagespauschale nur bei bestätigtem Tätigkeitsmittelpunkt.

Ist die angezeigte Steuersensitivität eine Erstattung?

Nein. Sie ist zusätzlicher Abzug × eingegebener Grenzsteuersatz und keine vollständige Veranlagung.

Quellen und Grundlagen

Die Tagespauschale und die Arbeitszimmerregel sind in § 4 Abs. 5 Nr. 6b/6c EStG verankert.

§ 4 EStG

Entfernungspauschale und Werbungskostenarten folgen § 9 EStG.

§ 9 EStG

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag folgt § 9a EStG.

§ 9a EStG

Aktualisiert August 2026 · Zur Methodik
Steuerliche Rechenhilfe, keine Anspruchsentscheidung. Tagesvoraussetzungen, Tätigkeitsmittelpunkt, private Mitnutzung, Nachweise und weitere Werbungskosten müssen anhand des Einzelfalls geprüft werden.