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Haushaltsnahe Dienstleistungen Rechner 2026

Von · Aktualisiert Juni 2026 · Geprüft Januar 2026

Wie viel Steuern spare ich durch haushaltsnahe Dienstleistungen? Ausgaben eingeben — Steuerermäßigung nach §35a EStG sofort.

Ihre Steuerersparnis

Steuerermäßigung gesamt (€)
Handwerker: Steuerersparnis (20 %, max. 1.200 €)
Dienstleistungen: Steuerersparnis (20 %, max. 4.000 €)
Minijob: Steuerersparnis (20 %, max. 510 €)
Gesamte Steuerermäßigung (€)
Was bedeutet das?
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So wird der Rechner verwendet
  1. §35a EStG — direkter Steuerabzug — §35a EStG ist besonders wertvoll: Die Ermäßigung wird direkt von der Steuerschuld abgezogen (nicht nur vom Einkommen). 20 % der Aufwendungen direkt als Steuerersparnis. Handwerkerleistungen: max. 6.000 € Lohnkosten × 20 % = max. 1.200 € Steuerersparnis. Haushaltsnahe Dienstleistungen: max. 20.000 € × 20 % = max. 4.000 €. Wichtig: Nur Lohnkosten absetzbar, kein Material. Zahlung per Überweisung (keine Barrechnung!).
  2. Was ist absetzbar und was nicht — Absetzbar: Putzhilfe, Haushaltshilfe, Gärtner, Winterdienst, Kinderbetreuung im Haushalt, Pflegedienst, Schornsteinfeger (Lohnanteil), Handwerker-Lohnkosten für Schönheitsreparaturen, Wartung, Modernisierung. NICHT absetzbar: Materialkosten (Farbe, Fliesen), Leistungen außerhalb des Haushalts, Neubau, nicht haushaltsnahe Handwerker (Kfz-Werkstatt), Barzahlung.
  3. Nachweis und Steuererklärung — Voraussetzungen: Rechnung auf eigenem Namen, Zahlung per Überweisung (Kontoauszug als Nachweis), Leistung im eigenen Haushalt in Deutschland/EU/EWR. Eintragen in: Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen (Zeilen 5–20). Finanzamt kann Belege anfordern: Originalrechnungen aufbewahren (mind. 2 Jahre nach Steuerbescheid).

§35a EStG Übersicht — Obergrenzen und Steuerersparnis 2026

LeistungstypMax. AufwendungenAbzugsrateMax. Steuerersparnis
Handwerkerleistungen6.000 €/Jahr20 %1.200 €/Jahr
Haushaltsnahe Dienstleistungen20.000 €/Jahr20 %4.000 €/Jahr
Minijob im Haushalt2.550 €/Jahr20 %510 €/Jahr
Pflegeleistungen (haush.nah)20.000 €/Jahr20 %4.000 €/Jahr (geteilt)
Gesamt max. (Haushalt gesamt)5.710 €/Jahr

§35a EStG: Steuerermäßigung (direkt von Steuerschuld, nicht vom Einkommen). Handwerker + Dienstleistungen + Minijob werden zusammen auf max. 5.710 € begrenzt. Pflege und Haushalt nutzen denselben Höchstbetrag. Bargeldzahlungen: grundsätzlich nicht anerkannt (§35a Abs. 5 EStG). Quelle: EStG §35a 2026, BMF-Schreiben 09.11.2016.

Praxisbeispiele §35a — was genau absetzbar ist

LeistungAbsetzbar?AnteilBeispiel Ersparnis
Putzhilfe 200 €/Mon.Ja (haush.nahe DL)20 %2.400 × 20 % = 480 €/J.
Gärtner (Lohn)Ja20 %1.200 € × 20 % = 240 €
Schornsteinfeger (Lohn)Ja (Handwerker)20 %100 € × 20 % = 20 €
Fliesenleger (Lohn)Ja (Handwerker)20 %2.000 € × 20 % = 400 €
Material (Fliesen)Nein0 %0 €
Kinderbetreuung im HaushaltJa (haush.nahe DL)20 %bis 4.000 €/J. Ersparnis
Fahrtkosten PutzhilfeNein (außerh. Haushalt)0 %0 €
Au-pair (Lohnanteil)Ja (Minijob/haush.nah)20 %bis 510 €/J.

Handwerkerleistungen: Renovierung, Wartung, Reparatur im Haushalt (aber kein Neubau). Haushaltsnahe DL: Reinigung, Garten, Schneeräumen, Kochen, Kinderbetreuung. Steuerlich optimal: Handwerker-Rechnung immer nach Lohn und Material aufteilen — nur Lohn absetzbar. Bei Pauschalrechnungen: Finanzamt akzeptiert Schätzung Lohnanteil 50 %.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Schwarzarbeit

Die §35a-Regelung gilt nur für offizielle, legale Beschäftigung mit Rechnung und Überweisung. Ziel: Schwarzarbeit bekämpfen und legale Haushaltsdienstleistungen fördern. Wer eine Putzhilfe ohne Anmeldung (Schwarzarbeit) beschäftigt: bekommt keine Steuerersparnis und riskiert Bußgelder (§404 SGB III, bis zu 50.000 €). Legale Anmeldung Haushaltshilfe: Minijob-Zentrale (minijob-zentrale.de) — einfaches Online-Verfahren, ca. 14,6 % Abgaben für den Arbeitgeber.

Minijob-Haushaltshilfe 2026: Grenze 603 €/Monat (= 6.672 €/Jahr). Arbeitgeber-Abgaben: ca. 14,6 % pauschal (RV 5 %, KV 5 %, UV 1,6 %, Steuer 2 % + Umlagen). Steuerersparnis §35a: 20 % von max. 2.550 € Lohnkosten = 510 €/Jahr. Netto-Vorteil: Steuerersparnis 510 € vs. Schwarzarbeits-Risiko (Bußgeld, keine Krankenversicherung der Haushaltshilfe).

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Häufige Fragen zu haushaltsnahen Dienstleistungen

Was ist der Unterschied zwischen Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen?

Handwerkerleistungen (§35a Abs. 3): technische Tätigkeiten am Gebäude oder im Haushalt — Maler, Fliesenleger, Elektriker, Klempner, Schornsteinfeger. Nur Lohnanteil absetzbar, max. 6.000 € = max. 1.200 € Ersparnis. Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a Abs. 2): nicht-technische Tätigkeiten — Putzen, Kochen, Wäsche, Garten, Kinderbetreuung, Pflegedienst. Max. 20.000 € = max. 4.000 € Ersparnis. Beide Kategorien laufen getrennt, Obergrenzen gelten separat.

Muss ich die Belege der Steuererklärung beifügen?

Nein — Belege müssen nicht eingereicht werden, aber aufbewahrt werden. Das Finanzamt kann Belege nachfordern. Aufbewahrungspflicht: bis 2 Jahre nach Bestandskraft des Steuerbescheids. Was aufbewahren: Originalrechnung des Dienstleisters, Kontoauszug mit Überweisung (Nachweis keine Barzahlung). Digital aufbewahren ist erlaubt (eingescannte Originale). Bei Abgabe über ELSTER: nur Kenndaten eintragen, keine Belege hochladen.

Kann ich die Kosten für eine Pflegeheimunterbringung absetzen?

Ja, teilweise. Wenn ein Angehöriger im Pflegeheim wohnt (nicht im eigenen Haushalt): die haushaltsnahen Dienstleistungen (Reinigung, Betreuung im Zimmer) sind unter §35a absetzbar wenn die Pflegeeinrichtung entsprechende Bescheinigungen ausstellt. Pflegeheim ist als "eigener Haushalt" des Gepflegten anerkannt. Pflegekosten allgemein: zusätzlich unter Außergewöhnliche Belastungen (§33 EStG) abzugsfähig wenn zumutbare Belastung überschritten.

Was gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen in Eigentumswohnungen?

Eigentümer von ETW können ihren Anteil an haushaltsnahen Dienstleistungen der WEG absetzen. Die Hausverwaltung muss eine Bescheinigung über die auf den Eigentümer entfallenden Kosten ausstellen (getrennt nach §35a-Kategorien: Handwerker / Haushaltsnahe DL). Diese Bescheinigung kommt oft mit der jährlichen Hausgeld-Abrechnung. Wichtig: nur den eigenen Anteil (nach MEA oder Wohnfläche) ansetzen, nicht den Gesamtbetrag der WEG.

Dieser Rechner gehört zur Kategorie Steuern. Weitere Rechner für Lohnsteuer, Einkommensteuer und Minijob finden Sie in der Übersicht.


Aktualisiert Juni 2026 · Zur Methodik
Handwerker: 20 % von min(Lohnkosten, 6.000 €) = max. 1.200 €. Dienstleistungen: 20 % von min(Kosten, 20.000 €) = max. 4.000 €. Minijob: 20 % von min(510 €) = max. 510 €. Gesamt max.: 5.710 €. Keine Steuerberatung.