Schenkungsteuer-Rechner 2026
Wie viel Schenkungsteuer fällt an? Schenkungsbetrag und Verwandtschaftsverhältnis eingeben — Freibetrag, steuerpflichtiger Anteil und Schenkungsteuer sofort.
Ihre Schenkungsteuer
- Schenkungsteuer-Berechnung — Schenkungsteuer = (Schenkungsbetrag − Freibetrag) × Steuersatz. Der Freibetrag gilt alle 10 Jahre und kann dadurch mehrfach genutzt werden. Eltern können alle 10 Jahre bis zu 400.000 € steuerfrei an jedes Kind schenken. Über 30 Jahre: bis zu 1,2 Mio. € steuerfrei von einem Elternteil an ein Kind.
- Steuerklassen bei Schenkungen — Steuerklasse I (günstig): Kinder, Ehepartner, Enkel, Eltern, Großeltern. Steuersatz 7–30 %. Steuerklasse II (mittel): Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder. Steuersatz 15–43 %. Steuerklasse III (teuer): Nicht-Verwandte. Steuersatz 30–43 %. Der Freibetrag von 20.000 € gilt für SK II und III.
- Freibetrag alle 10 Jahre — Wichtige Steuerplanungsregel: Der Freibetrag wird alle 10 Jahre neu gewährt. Eltern schenken 2015: 400.000 € steuerfrei. Nächste Schenkung ab 2025: wieder 400.000 € steuerfrei. Kombination beider Elternteile: je 400.000 € = 800.000 € steuerfrei alle 10 Jahre.
Freibeträge und Steuersätze 2026 — Schenkung und Erbschaft
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag | Steuerklasse | Eingangssteuersatz |
|---|---|---|---|
| Ehegatte / Lebenspartner | 500.000 € | I | 7 % |
| Kind (je Elternteil) | 400.000 € | I | 7 % |
| Enkel (Eltern leben) | 200.000 € | I | 7 % |
| Enkel (Eltern verstorben) | 400.000 € | I | 7 % |
| Urenkel / Eltern / Großeltern | 100.000 € | I | 7 % |
| Geschwister | 20.000 € | II | 15 % |
| Neffen, Nichten, Stief-, Schwieger- | 20.000 € | II | 15 % |
| Nicht verwandte Personen | 20.000 € | III | 30 % |
Quelle: ErbStG §16, §19 2026. Freibeträge gelten für Schenkungen UND Erbschaften jeweils getrennt alle 10 Jahre. Steuerklassen: I = günstig, II = mittel, III = teuer. Steuersatz progressiv: steigt mit dem steuerpflichtigen Betrag. Schenkung von Immobilien: Finanzamt bewertet nach Ertragswertverfahren (oft unter Marktwert) — kann günstig sein.
Schenkungsteuersätze nach Betrag und Steuerklasse
| Steuerpflichtiger Betrag | SK I Satz | SK II Satz | SK III Satz |
|---|---|---|---|
| bis 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| bis 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| bis 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| bis 6 Mio. € | 19 % | 30 % | 30 % |
| bis 13 Mio. € | 23 % | 35 % | 50 % |
| bis 26 Mio. € | 27 % | 40 % | 50 % |
| über 26 Mio. € | 30 % | 43 % | 50 % |
Quelle: ErbStG §19 2026. Stufentarif: der Satz gilt nur für den Betrag innerhalb der jeweiligen Stufe. Schenkung 500.000 € an Kind: 400.000 € Freibetrag, 100.000 € steuerpflichtig × 7 % = 7.000 € Schenkungsteuer. Im Vergleich: Nicht verwandter bekommt 500.000 €: 480.000 € × 30 % = 144.000 € Schenkungsteuer.
Schenkungen steueroptimal gestalten
Wichtigste Strategie: Schenkungen früh und regelmäßig über 10-Jahres-Zeiträume verteilen. Eltern mit zwei Kindern können alle 10 Jahre 2 × 400.000 × 2 = 1,6 Mio. € steuerfrei übertragen. Über 30 Jahre: bis zu 4,8 Mio. € steuerfrei. Immobilienschenkung: besonders attraktiv wenn Finanzamts-Bewertung unter Marktwert liegt. Nießbrauchvorbehalt möglich (Eltern schenken, wohnen aber weiter).
Meldepflicht: Schenkungen über 50 € müssen dem Finanzamt gemeldet werden (§ 30 ErbStG, 3 Monate Frist), auch wenn unter Freibetrag. Schenkungsvertrag: bei größeren Beträgen empfohlen (bei Immobilien notariell notwendig). Rückforderungsrecht: Schenkungen können unter bestimmten Bedingungen zurückgefordert werden (Verarmung des Schenkers, grober Undank).
Ähnliche Rechner
Häufige Fragen zur Schenkungsteuer
Wie oft kann der Schenkungsteuer-Freibetrag genutzt werden?
Alle 10 Jahre. Der Freibetrag wird im 10-Jahres-Rhythmus neu gewährt. Eltern können alle 10 Jahre bis zu 400.000 € pro Kind steuerfrei schenken. Wichtig: Die 10 Jahre beginnen bei jeder einzelnen Schenkung neu zu laufen. Mehrere Schenkungen innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet — Freibetrag gilt für die Gesamtsumme.
Muss ich die Schenkung melden?
Ja — Schenkungen innerhalb von 3 Monaten nach dem Schenkungsakt beim Finanzamt melden (§ 30 ErbStG). Auch wenn unter Freibetrag! Formular: Schenkungsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt (Wohnsitz des Beschenkten). Ausnahme: gelegentliche Gelegenheitsgeschenke (Geburtstag, Weihnachten) bis zur üblichen Höhe.
Werden Bargeld und Immobilien gleich besteuert?
Gleiche Freibeträge und Steuersätze — aber der Wert wird unterschiedlich ermittelt. Bargeld: Nominalwert (10.000 € = 10.000 €). Immobilien: Finanzamt bewertet nach Ertragswertverfahren (§ 151 BewG), oft 10–30 % unter Marktwert. Das macht Immobilienschenkungen steuerlich attraktiver als Bargeldschenkungen gleichen Werts. Wertpapiere: Börsenwert am Schenkungstag.
Was ist der Unterschied zwischen Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer?
Steuerlich: identisch — gleiche Freibeträge, gleiche Steuerklassen, gleiche Steuersätze (ErbStG gilt für beides). Unterschied: Schenkung erfolgt zu Lebzeiten, Erbschaft nach dem Tod. Strategischer Unterschied: Schenkungen können zu Lebzeiten geplant werden, Freibeträge 10-jährlich genutzt werden. Erbschaft: Freibetrag einmalig (bei Tod). Kombination: Vorabschenkungen + Erbschaft maximiert steuerfreie Übertragung.
Dieser Rechner gehört zur Kategorie Steuern. Weitere Rechner für Erbschaftsteuer und Freibeträge finden Sie in der Übersicht.