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Schenkungsteuer-Rechner 2026

Von · Aktualisiert Juni 2026 · Geprüft Januar 2026

Wie viel Schenkungsteuer fällt an? Schenkungsbetrag und Verwandtschaftsverhältnis eingeben — Freibetrag, steuerpflichtiger Anteil und Schenkungsteuer sofort.

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So wird der Rechner verwendet
  1. Schenkungsteuer-Berechnung — Schenkungsteuer = (Schenkungsbetrag − Freibetrag) × Steuersatz. Der Freibetrag gilt alle 10 Jahre und kann dadurch mehrfach genutzt werden. Eltern können alle 10 Jahre bis zu 400.000 € steuerfrei an jedes Kind schenken. Über 30 Jahre: bis zu 1,2 Mio. € steuerfrei von einem Elternteil an ein Kind.
  2. Steuerklassen bei Schenkungen — Steuerklasse I (günstig): Kinder, Ehepartner, Enkel, Eltern, Großeltern. Steuersatz 7–30 %. Steuerklasse II (mittel): Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder. Steuersatz 15–43 %. Steuerklasse III (teuer): Nicht-Verwandte. Steuersatz 30–43 %. Der Freibetrag von 20.000 € gilt für SK II und III.
  3. Freibetrag alle 10 Jahre — Wichtige Steuerplanungsregel: Der Freibetrag wird alle 10 Jahre neu gewährt. Eltern schenken 2015: 400.000 € steuerfrei. Nächste Schenkung ab 2025: wieder 400.000 € steuerfrei. Kombination beider Elternteile: je 400.000 € = 800.000 € steuerfrei alle 10 Jahre.

Freibeträge und Steuersätze 2026 — Schenkung und Erbschaft

VerwandtschaftsgradFreibetragSteuerklasseEingangssteuersatz
Ehegatte / Lebenspartner500.000 €I7 %
Kind (je Elternteil)400.000 €I7 %
Enkel (Eltern leben)200.000 €I7 %
Enkel (Eltern verstorben)400.000 €I7 %
Urenkel / Eltern / Großeltern100.000 €I7 %
Geschwister20.000 €II15 %
Neffen, Nichten, Stief-, Schwieger-20.000 €II15 %
Nicht verwandte Personen20.000 €III30 %

Quelle: ErbStG §16, §19 2026. Freibeträge gelten für Schenkungen UND Erbschaften jeweils getrennt alle 10 Jahre. Steuerklassen: I = günstig, II = mittel, III = teuer. Steuersatz progressiv: steigt mit dem steuerpflichtigen Betrag. Schenkung von Immobilien: Finanzamt bewertet nach Ertragswertverfahren (oft unter Marktwert) — kann günstig sein.

Schenkungsteuersätze nach Betrag und Steuerklasse

Steuerpflichtiger BetragSK I SatzSK II SatzSK III Satz
bis 75.000 €7 %15 %30 %
bis 300.000 €11 %20 %30 %
bis 600.000 €15 %25 %30 %
bis 6 Mio. €19 %30 %30 %
bis 13 Mio. €23 %35 %50 %
bis 26 Mio. €27 %40 %50 %
über 26 Mio. €30 %43 %50 %

Quelle: ErbStG §19 2026. Stufentarif: der Satz gilt nur für den Betrag innerhalb der jeweiligen Stufe. Schenkung 500.000 € an Kind: 400.000 € Freibetrag, 100.000 € steuerpflichtig × 7 % = 7.000 € Schenkungsteuer. Im Vergleich: Nicht verwandter bekommt 500.000 €: 480.000 € × 30 % = 144.000 € Schenkungsteuer.

Schenkungen steueroptimal gestalten

Wichtigste Strategie: Schenkungen früh und regelmäßig über 10-Jahres-Zeiträume verteilen. Eltern mit zwei Kindern können alle 10 Jahre 2 × 400.000 × 2 = 1,6 Mio. € steuerfrei übertragen. Über 30 Jahre: bis zu 4,8 Mio. € steuerfrei. Immobilienschenkung: besonders attraktiv wenn Finanzamts-Bewertung unter Marktwert liegt. Nießbrauchvorbehalt möglich (Eltern schenken, wohnen aber weiter).

Meldepflicht: Schenkungen über 50 € müssen dem Finanzamt gemeldet werden (§ 30 ErbStG, 3 Monate Frist), auch wenn unter Freibetrag. Schenkungsvertrag: bei größeren Beträgen empfohlen (bei Immobilien notariell notwendig). Rückforderungsrecht: Schenkungen können unter bestimmten Bedingungen zurückgefordert werden (Verarmung des Schenkers, grober Undank).

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Häufige Fragen zur Schenkungsteuer

Wie oft kann der Schenkungsteuer-Freibetrag genutzt werden?

Alle 10 Jahre. Der Freibetrag wird im 10-Jahres-Rhythmus neu gewährt. Eltern können alle 10 Jahre bis zu 400.000 € pro Kind steuerfrei schenken. Wichtig: Die 10 Jahre beginnen bei jeder einzelnen Schenkung neu zu laufen. Mehrere Schenkungen innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet — Freibetrag gilt für die Gesamtsumme.

Muss ich die Schenkung melden?

Ja — Schenkungen innerhalb von 3 Monaten nach dem Schenkungsakt beim Finanzamt melden (§ 30 ErbStG). Auch wenn unter Freibetrag! Formular: Schenkungsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt (Wohnsitz des Beschenkten). Ausnahme: gelegentliche Gelegenheitsgeschenke (Geburtstag, Weihnachten) bis zur üblichen Höhe.

Werden Bargeld und Immobilien gleich besteuert?

Gleiche Freibeträge und Steuersätze — aber der Wert wird unterschiedlich ermittelt. Bargeld: Nominalwert (10.000 € = 10.000 €). Immobilien: Finanzamt bewertet nach Ertragswertverfahren (§ 151 BewG), oft 10–30 % unter Marktwert. Das macht Immobilienschenkungen steuerlich attraktiver als Bargeldschenkungen gleichen Werts. Wertpapiere: Börsenwert am Schenkungstag.

Was ist der Unterschied zwischen Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer?

Steuerlich: identisch — gleiche Freibeträge, gleiche Steuerklassen, gleiche Steuersätze (ErbStG gilt für beides). Unterschied: Schenkung erfolgt zu Lebzeiten, Erbschaft nach dem Tod. Strategischer Unterschied: Schenkungen können zu Lebzeiten geplant werden, Freibeträge 10-jährlich genutzt werden. Erbschaft: Freibetrag einmalig (bei Tod). Kombination: Vorabschenkungen + Erbschaft maximiert steuerfreie Übertragung.

Dieser Rechner gehört zur Kategorie Steuern. Weitere Rechner für Erbschaftsteuer und Freibeträge finden Sie in der Übersicht.


Aktualisiert Juni 2026 · Zur Methodik
Schenkungsteuer: (Schenkungsbetrag − Freibetrag) × Steuersatz. Steuersätze: ErbStG §19. Freibeträge: §16 ErbStG. Alle 10 Jahre erneuerbar. Keine Steuerberatung.