Steuererstattungs-Rechner 2026: Erstattung oder Nachzahlung
Wählen Sie einen Bescheid-/Entwurfswert oder eine Tarifschätzung aus dem zu versteuernden Einkommen. Der Rechner zeigt den Saldo mit korrektem Vorzeichen.
Bescheid-/Entwurfsmodus für einen bereits ermittelten Steuerbetrag; Tarifmodus nur mit vollständig ermitteltem zu versteuerndem Einkommen.
Einkommensteuer einschließlich der Zuschläge, die im verwendeten Bescheid oder belastbaren Entwurf bereits enthalten sind.
Vollständig ermitteltes zu versteuerndes Einkommen. Bruttoarbeitslohn oder Einnahmen sind kein Ersatz.
Tarifart für die Modellrechnung aus dem zu versteuernden Einkommen.
Nur vollständig ermittelte Beträge eintragen, die direkt die Jahressteuer mindern, etwa nach einer separaten §-35a-Berechnung.
Im betreffenden Jahr einbehaltene Lohnsteuer einschließlich der Zuschläge, soweit sie im Jahressteuerbetrag ebenfalls enthalten sind.
Für dasselbe Steuerjahr tatsächlich geleistete Einkommensteuer-Vorauszahlungen.
Weitere nachweislich anrechenbare Steuerabzüge oder Zahlungen für dasselbe Jahr. Keine Werbungskosten oder Sonderausgaben eintragen.
Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle1 Bereich
Jahressteuer 1 Feld
Kirchensteuersatz für die optionale Tarifschätzung. Bei fehlender Kirchensteuer 0 eintragen.
Berechnungsergebnis
- Passenden Modus wählen — Nutzen Sie einen vorhandenen Jahressteuerwert oder modellieren Sie den Tarif nur aus einem vollständigen zvE.
- Steuer und Zahlungen trennen — Direkte Ermäßigungen mindern die Jahressteuer; Lohnsteuer und Vorauszahlungen gehören auf die Zahlungsseite.
- Vorzeichen beachten — Ein positiver Saldo ist eine Erstattung, ein negativer Saldo wird als Nachzahlung ausgegeben.
Erstattung und Nachzahlung als Saldo berechnen
Der Rechner stellt die Jahressteuer nach bereits ermittelten direkten Steuerermäßigungen den tatsächlich gezahlten oder anrechenbaren Beträgen gegenüber. Übersteigen Lohnsteuer, Vorauszahlungen und weitere Anrechnungen die verbleibende Jahressteuer, entsteht rechnerisch eine Erstattung. Liegen sie darunter, wird eine Nachzahlung ausgewiesen.
Für eine belastbare Rechnung werden Jahressteuer oder vollständiges zvE sowie die tatsächlichen Zahlungen desselben Steuerjahrs benötigt.
Beispiel: Erstattung aus Jahressteuer und Zahlungen
Im gespeicherten Bescheid-/Entwurfsfall werden 20.000 € festgesetzte Einkommensteuer und 1.000 € bereits belastbar ermittelte direkte Steuerermäßigungen eingegeben. Die endgültige Steuer des Modells beträgt damit 19.000 €. Auf der Zahlungsseite stehen 23.000 € einbehaltene Lohnsteuer und 20.000 € Vorauszahlungen; weitere Anrechnungen sind 0 €. Insgesamt sind 43.000 € bezahlt oder anrechenbar. Der Saldo lautet 43.000 € minus 19.000 € = 24.000 € Erstattung. Wären nur 15.000 € anrechenbar, würde das Ergebnis nicht auf null gekürzt, sondern als 4.000 € Nachzahlung ausgewiesen. Das Beispiel demonstriert die Saldenlogik und ist keine Prognose aus einem Bruttolohn.
Zwei Eingangswege, aber nur eine Saldenlogik
Im bevorzugten Bescheid-/Entwurfsmodus stammt die Jahressteuer aus einem nachvollziehbaren Steuerbescheid, einer belastbaren Berechnung oder einem fachlich geprüften Entwurf. Der Tarifmodus ist enger: Er verwendet ein bereits vollständig ermitteltes zu versteuerndes Einkommen und die gewählte Veranlagungsart. Er baut aus Bruttolohn, Werbungskosten oder einzelnen Belegen kein vollständiges zvE. Wer diese Größen erst ermitteln muss, kann den Einkommensteuer-Rechner als getrennte Tarifstufe nutzen.
Direkte Steuerermäßigungen werden von der Jahressteuer abgezogen. Einbehaltene Lohnsteuer, Einkommensteuer-Vorauszahlungen und weitere anrechenbare Beträge gehören dagegen auf die Zahlungsseite. Diese Trennung ist wesentlich: Werbungskosten mindern gegebenenfalls die Bemessungsgrundlage, während eine bereits ermittelte Ermäßigung direkt an der Steuer ansetzt. Der Rechner lässt die Gruppen deshalb nicht in einer Sammelsumme verschwinden.
Welche Unterlagen den Saldo belastbar machen
Für die Jahressteuer werden Bescheid, Entwurf oder eine dokumentierte Tarifberechnung benötigt. Für die Zahlungen dienen Lohnsteuerbescheinigung, Vorauszahlungsbescheide und Nachweise über tatsächlich anrechenbare Abzüge. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag dürfen nur in den dafür vorgesehenen, vom gewählten Modus unterstützten Umfang eingehen. Beträge verschiedener Jahre, Personen oder Steuerkonten werden nicht vermischt.
Der Rechner zeigt eine mathematische Differenz, keine Auszahlungszusage. Offene Feststellungen, Verlustverrechnung, ausländische Steuern, Kapitalerträge, Änderungen durch das Finanzamt oder bereits verrechnete Rückstände können den tatsächlichen Bescheid verändern. Für vorgelagerte Arbeitnehmerkosten hilft der Werbungskosten-Rechner; direkte Begünstigungen lassen sich beispielsweise im Rechner für haushaltsnahe Dienstleistungen vorbereiten. Jede Zahl wird anschließend nur einmal in die passende Stufe übernommen.
Von Jahressteuer und Zahlungen zum Saldo
Welche Werte gehören wohin?
| Feldgruppe | Beispielhafte Basis | Wirkung |
|---|---|---|
| Jahressteuer | Bescheid, Entwurf oder Tarif aus zvE | Ausgangsbetrag |
| Direkte Ermäßigungen | belastbar ermittelte Steuerermäßigungen | Minderung bis mindestens null |
| Zahlungen/Anrechnungen | Lohnsteuer, Vorauszahlungen, weitere anrechenbare Abzüge | Gegenrechnung mit Jahressteuer |
Rechenweg
Der Rechner verwendet nur die ausgewiesenen Eingaben und gesetzlichen beziehungsweise dokumentierten Konstanten.
Warum pauschale Durchschnittswerte nicht helfen
Eine durchschnittliche Steuererstattung sagt nichts darüber aus, wie hoch die individuelle Jahressteuer und die bereits geleisteten Zahlungen sind. Der Rechner verwendet deshalb nur die eingegebenen, dem konkreten Steuerjahr zugeordneten Beträge.
Im Tarifmodus muss das zu versteuernde Einkommen bereits alle relevanten Einkünfte und Abzüge enthalten. Der Rechner erstellt kein zvE aus Bruttolohn, Werbungskosten oder einzelnen Belegen.
Häufige Fragen zur Steuererstattung
Kann das Ergebnis negativ sein?
Ja. Dann zeigt der Rechner eine Nachzahlung statt die Zahl künstlich auf null zu setzen.
Kann ich nur mein Bruttogehalt eingeben?
Nein. Für eine Saldenrechnung wird die Jahressteuer oder im Tarifmodus das vollständige zvE benötigt.
Sind direkte Ermäßigungen dasselbe wie Werbungskosten?
Nein. Werbungskosten beeinflussen die Bemessungsgrundlage; direkte Ermäßigungen mindern die berechnete Steuer.
Quellen und Grundlagen
Anrechnung, Tilgung und Abschlusszahlung werden über § 36 EStG eingeordnet.
§ 36 EStGDer optionale Tarifmodus verwendet § 32a EStG.
§ 32a EStGDirekte Steuerermäßigungen können beispielsweise aus § 35a EStG stammen, müssen aber vor Eingabe vollständig ermittelt sein.
§ 35a EStG