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Pendlerpauschale-Rechner 2026

Von  ·  Aktualisiert Juni 2026

Wie viel Steuern spare ich durch meinen Arbeitsweg? Entfernung, Arbeitstage und Homeoffice-Tage eingeben — konkreter Steuerabzug und Erstattung sofort.

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Ihre Pendlerpauschale

Jährliche Werbungskosten Fahrtkosten
Pendlerpauschale (0,38 €/km)
Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag)
Werbungskosten gesamt
Steuerersparnis (nach Grenzsteuersatz)
Was bedeutet das?
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So funktioniert es
  1. Pendler- und Homeoffice-Pauschale kombinieren — Seit 2023 können Sie Pendlerpauschale (für Bürotage) und Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 210 Tage = 1.260 €/Jahr) für verschiedene Tage kombinieren. An einem Bürotag gilt die Pendlerpauschale, an einem Homeoffice-Tag die HO-Pauschale. Sie schließen sich nicht mehr gegenseitig aus.
  2. Nur für Tage mit tatsächlicher Fahrt — Die Pendlerpauschale gilt nur für Tage mit tatsächlicher Fahrt zur Arbeit (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Urlaubs- und Krankentage zählen nicht. Typischer Ansatz: 220 Arbeitstage − Urlaub (30) − Krankheit (ca. 10) − Homeoffice = tatsächliche Fahrtage.
  3. Einfache Strecke, nicht Hin- und Rückfahrt — Die Entfernungspauschale gilt für die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte — nicht für Hin- und Rückfahrt. Das ist kein Fehler, sondern gesetzlich so geregelt (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Der Abzug ab dem 21. km beträgt 0,38 €/km statt 0,30 €/km (erhöhte Fernpendlerpauschale).

Steuerersparnis durch Pendlerpauschale nach Entfernung (220 Fahrttage)

EntfernungJahresabzugSteuerersparnis 30 %Steuerersparnis 42 %
10 km836 €~0 € (unter Pauschbetrag)~0 €
20 km1.672 €~132 €~185 €
30 km2.508 €~386 €~537 €
40 km3.344 €~635 €~889 €
50 km4.180 €~884 €~1.238 €
80 km6.688 €~1.639 €~2.294 €

Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € bereits abgezogen (daher bei 10 km kaum Ersparnis). Steuerersparnis = (Jahresabzug − 1.230 €) × Grenzsteuersatz. 0,38 €/km ab km 1.

Homeoffice-Pauschale 2026 — Jahresersparnis

Homeoffice-Tage/J.AbzugSteuerersparnis 30 %Steuerersparnis 42 %
50 Tage300 €~0 € (ggf. im Pauschbetrag)~0 €
100 Tage600 €VariiertVariiert
150 Tage900 €VariiertVariiert
210 Tage1.260 €~9 € (allein)~13 €

Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, max. 210 Tage = 1.260 €/Jahr. Steuerersparnis nur für den Anteil der über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) liegt. Am wirkungsvollsten in Kombination mit Pendlerpauschale und anderen Werbungskosten.

Pendlerpauschale und Homeoffice — die neue Kombination seit 2023

Bis 2022 konnten für einen Tag entweder Pendlerpauschale oder Homeoffice-Pauschale angesetzt werden — nicht beides. Seit dem Jahressteuergesetz 2022 (gültig ab 2023) können beide Pauschalen für verschiedene Tage im selben Jahr kombiniert werden. An einem Tag im Büro: 0,38 €/km. An einem Homeoffice-Tag: 6 €. Das macht die Steueroptimierung für Hybridarbeiter deutlich attraktiver.

Für Arbeitnehmer mit mittlerer Entfernung (20–30 km) und vielen Homeoffice-Tagen ergibt sich oft ein optimaler Mix: Pendlerpauschale für die Bürotage, HO-Pauschale für die Heimtage. Die Kombination kann den Werbungskostenabzug deutlich über den Pauschbetrag (1.230 €) heben — erst ab diesem Punkt beginnt die tatsächliche Steuerersparnis.

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Häufige Fragen zur Pendlerpauschale

Kann ich als E-Auto-Fahrer mehr Pendlerpauschale geltend machen?

Nein — die Entfernungspauschale ist pauschal und gilt unabhängig vom Fahrzeug oder Verkehrsmittel. Ob Sie mit dem E-Auto, Benziner, Bahn oder Fahrrad fahren: 0,38 €/km einfache Strecke. Der Vorteil des E-Autos liegt im günstigeren tatsächlichen Betrieb — steuerlich gibt es keinen Unterschied beim Pendlerabzug.

Was gilt wenn ich mehrere Wohnsitze habe?

Maßgeblich ist immer der Wohnsitz, von dem aus der Arbeitnehmer zur Arbeit fährt — nicht unbedingt der Hauptwohnsitz. Bei doppelter Haushaltsführung gelten andere Regeln (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Für die Pendlerpauschale wird die kürzeste Straßenverbindung verwendet, nicht die tatsächlich gefahrene Route.

Gilt die Pendlerpauschale auch für ÖPNV-Fahrten?

Ja — die Entfernungspauschale gilt für alle Verkehrsmittel. Wer mit der Bahn fährt und tatsächlich mehr als 0,38 €/km zahlt, kann stattdessen die tatsächlichen Kosten geltend machen (wenn diese höher sind). Bei günstigen Jahrestickets liegt die Pendlerpauschale meist darüber — dann lohnt sich der pauschale Ansatz.

Was ist die "erste Tätigkeitsstätte" und warum ist sie wichtig?

Die erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG) ist der Ort, dem der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist — meist das Büro des Arbeitgebers. Die Entfernungspauschale gilt nur für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte. Fahrten zu wechselnden Einsatzorten (Dienstreisen) werden dagegen mit 0,30 €/km als Reisekosten abgerechnet. Diese Unterscheidung ist wichtig bei Außendienst, Baugewerbe und häufigen Kundenbesuchen.

Dieser Rechner gehört zur Kategorie Steuern. Dort finden Sie weitere Rechner für Werbungskosten, Einkommensteuer und Brutto-Netto.


Aktualisiert Juni 2026 · Zur Methodik
Berechnung nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG 2026. Entfernungspauschale 0,38 €/km ab km 1. Homeoffice-Pauschale § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG: 6 €/Tag, max. 210 Tage = 1.260 €. Steuerersparnis abhängig vom persönlichen Grenzsteuersatz.