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Pendlerpauschale-Rechner 2026: 0,38 € ab Kilometer 1

Von  ·  Aktualisiert Juli 2026  ·  Geprüft 27. Juli 2026

Geben Sie die einfache Entfernung und Ihre tatsächlichen Fahrtage ein. Der Rechner trennt Entfernungspauschale, Pauschbetragswirkung und optional die Mobilitätsprämie.

Schnelle BerechnungBeginnen Sie mit den wichtigsten Angaben. Zusätzliche Werte sind optional und verfeinern das Ergebnis.
km

Volle Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht Hin- und Rückweg.

Tage

Tatsächliche Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte. Homeoffice, Urlaub, Krankheit und reine Dienstreisetage abziehen.

Beim eigenen oder überlassenen Pkw gilt die 4.500-Euro-Begrenzung im unterstützten Fall nicht; bei anderen Verkehrsmitteln kann sie greifen.

Nachgewiesene tatsächliche Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Sie werden nur im entsprechenden Verkehrsmittelpfad benötigt.

Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle2 Bereiche
Pauschale und Erstattungen 2 Felder

Steuerlich anzurechnende Arbeitgeberzuschüsse oder Leistungen für den Arbeitsweg.

Weitere gewöhnliche Werbungskosten, um den Mehrbetrag gegenüber dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu prüfen.

Steuerwirkung und Mobilitätsprämie 3 Felder
%

Optionaler Grenzsteuersatz für eine grobe Steuersensitivität, nicht für eine verbindliche Erstattung.

Zu versteuerndes Einkommen für den vereinfachten Mobilitätsprämien-Screen.

Veranlagungsart für die Einkommensgrenze des vereinfachten Mobilitätsprämien-Screens.

Entfernungspauschale 2026

Jährliche Werbungskosten Fahrtkosten
Vor Kappung/Anrechnung
Über Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Mobilitätsprämie
Steuersensitivität
Was bedeutet das?
So funktioniert es
  1. Nur die einfache Entfernung eingeben — Maßgeblich sind volle Entfernungskilometer, nicht Hin- und Rückweg.
  2. Verkehrsmittel korrekt wählen — Beim eigenen oder überlassenen Pkw greift die 4.500-€-Grenze nicht; bei anderen Verkehrsmitteln gelten die modellierten Begrenzungsregeln.
  3. Mobilitätsprämie nur als Screen lesen — Die Berechnung benötigt vollständige Einkommens- und Werbungskostenwerte; der Rechner bildet nur den unterstützten §-101-Fall ab.
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Kostenlos einbettbar — Quellenangabe FlinkRechner.de erwünscht.


Entfernungspauschale 2026 berechnen

Für 2026 setzt der Rechner 0,38 Euro je vollem Kilometer der einfachen Entfernung ab dem ersten Kilometer an. Er berücksichtigt die tatsächlichen Fahrtage, den gewählten Verkehrsmittelpfad, anrechenbare Arbeitgeberleistungen und den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Optional zeigt er eine Steuersensitivität und einen begrenzten Mobilitätsprämien-Screen.

0,38 € ab Kilometer 1Einfache StreckeMobilitätsprämie separat

Die Pauschale ist kein Ersatz für tatsächliche Pkw-Kosten, sondern ein steuerlicher Abzugsbetrag.

Beispiel: 30 Kilometer an 220 Fahrtagen

Der gespeicherte 2026-Fall verwendet 30 km einfache Entfernung, 220 tatsächliche Fahrtage und einen eigenen Pkw. Arbeitgeberleistungen und höhere tatsächliche ÖPNV-Kosten sind 0 €. Die Entfernungspauschale beträgt 30 × 220 × 0,38 € = 2.508 €. Wegen des Pkw greift im unterstützten Fall keine 4.500-€-Kappung. Zusammen mit 500 € sonstigen Werbungskosten liegen 3.008 € vor; gegenüber dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € bleiben 1.778 € zusätzlich wirksam. Bei 30 % Grenzsteuersatz zeigt der Rechner 533,40 € Sensitivität. Für das eingegebene zvE von 10.000 € und Einzelveranlagung weist der begrenzte Mobilitätsprämien-Screen 117,04 € aus.

Einfache Entfernung und echte Fahrtage eingeben

Eingegeben werden volle Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht Hin- und Rückweg. Maßgeblich sind tatsächliche Fahrten. Homeoffice, Urlaub, Krankheit, Dienstreise ohne Aufsuchen der ersten Tätigkeitsstätte und andere Abwesenheiten reduzieren die Zahl. Die verkehrsgünstigste Verbindung, mehrere Wohnungen, Sammelpunkte oder wechselnde Tätigkeitsstätten können eine fachliche Einordnung erfordern, die der Rechner nicht aus einer Kilometerzahl ableiten kann.

Die Entfernungspauschale ist ein gesetzlicher Abzugsbetrag und keine Erstattung realer Fahrzeugkosten. Kraftstoff, Wertverlust, Versicherung oder Parken werden deshalb nicht addiert. Wer tatsächliche Fahrtkosten vergleichen will, nutzt den getrennten Fahrkosten- oder Kilometerrechner. So bleiben Steuerregel und wirtschaftliche Mobilitätskosten auf unterschiedlichen Rechenebenen.

Verkehrsmittel, Arbeitgeberleistung und Steuerwirkung

Beim eigenen oder überlassenen Pkw wird die 4.500-€-Grenze im unterstützten Modell nicht angewendet. Für andere Verkehrsmittel wird die Pauschale grundsätzlich begrenzt; nachgewiesene höhere tatsächliche Kosten für öffentliche Verkehrsmittel können den Ansatz verändern. Steuerfreie oder pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen werden nur entsprechend ihrer zutreffenden Behandlung berücksichtigt und dürfen den Abzug nicht doppelt stehen lassen.

Der Homeoffice-Steuerrechner trennt Heim- und Bürotage. Im Werbungskosten-Rechner wird die Pendelposition mit weiteren beruflichen Kosten gegen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag gestellt. Der Steuererstattungs-Rechner saldiert später Jahressteuer und Zahlungen; der Kilometerrechner bleibt eine reine Strecken- beziehungsweise Kostensicht. Der Mobilitätsprämienwert ist nur ein Screen für den unterstützten Niedrigeinkommensfall und keine Anspruchszusage.

Von Entfernung und Tagen zum Steuerabzug

Pendlerpauschale aus Strecke und FahrtagenDie einfache Entfernung und tatsächliche Fahrtage führen über gestaffelte Kilometersätze zum steuerlich relevanten Abzug.Arbeitsweg steuerlich abbildenEinfache Strecke, Fahrtage und Erstattungen sauber voneinander trennen WohnortArbeitsstätte Einfache Strecke30 km × 220 Tage Entfernungspauschaleerste 20 km + erhöhter Satz ab km 21 Steuerlicher AbzugAbzug nach Erstattungmit Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgleichen
ÖPNV-Kosten und Arbeitgeberleistungen werden nur berücksichtigt, wenn sie eingegeben sind.

Pkw und andere Verkehrsmittel

FallModellierter AnsatzBegrenzung
Eigener/überlassener PkwKilometerpauschaleKeine 4.500-€-Begrenzung im Modell
Andere VerkehrsmittelPauschale oder höhere tatsächliche ÖPNV-KostenPauschale grundsätzlich bis 4.500 €
ArbeitgeberleistungMinderung des abziehbaren BetragsMaximal bis null

Rechenweg

Der Rechner verwendet nur die ausgewiesenen Eingaben und gesetzlichen beziehungsweise dokumentierten Konstanten.

Bruttopauschale = volle einfache Kilometer × Fahrtage × 0,38 €Der Satz gilt 2026 ab dem ersten Kilometer.
Abzug = Pkw: Bruttopauschale; sonst max(min(Bruttopauschale, 4.500 €), tatsächliche ÖPNV-Kosten) − ArbeitgeberleistungDer Abzug wird nicht negativ.
Zusatz über Pauschbetrag = max(0, Entfernungspauschale + sonstige Werbungskosten − 1.230 €)Nur dieser Zusatz fließt in die einfache Steuersensitivität ein.
Mobilitätsprämie = 14 % einer begrenzten Bemessungsgrundlage ab dem 21. KilometerDie Grenzen aus § 101 EStG werden im unterstützten Screen angewendet.

Welche Angaben Sie belegen sollten

Der Rechner verwendet volle Kilometer der einfachen Strecke. Eine offensichtlich verkehrsgünstigere Verbindung, mehrere Tätigkeitsstätten, Fahrgemeinschaften, Sammelbeförderung und Flugstrecken werden nicht automatisch bewertet.

Arbeitgeberleistungen und tatsächliche ÖPNV-Kosten müssen aus Unterlagen übernommen werden. Kraftstoffpreise oder reale Fahrzeugkosten spielen für die gesetzliche Entfernungspauschale keine Rolle.

Häufige Fragen zur Pendlerpauschale

Muss ich Hin- und Rückweg eingeben?

Nein. Eingegeben wird die einfache Entfernung in vollen Kilometern.

Gilt 2026 noch die Staffel 0,30/0,38 €?

Nein. Im geltenden 2026-Fall werden 0,38 € ab dem ersten Kilometer angesetzt.

Warum nutzt die Mobilitätsprämie dennoch Kilometer ab 21?

§ 101 EStG definiert die Bemessungsgrundlage weiterhin über Entfernungspauschalen ab dem 21. vollen Entfernungskilometer.

Quellen und Grundlagen

Die Entfernungspauschale beträgt 2026 0,38 € je vollem Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.

§ 9 EStG

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird nach § 9a EStG berücksichtigt.

§ 9a EStG

Die Mobilitätsprämie verwendet weiterhin die Pauschalen ab dem 21. vollen Entfernungskilometer und 14 % der begrenzten Bemessungsgrundlage.

§ 101 EStG

Die 2026-Änderung wird zusätzlich durch die aktuelle BMF-Übersicht bestätigt.

BMF – steuerliche Änderungen 2026

Aktualisiert Juli 2026 · Zur Methodik
Steuerliche Rechenhilfe für den unterstützten 2026-Fall. Entfernung, Fahrtage, Verkehrsmittel, Arbeitgeberleistungen, tatsächliche ÖPNV-Kosten und Anspruchsvoraussetzungen müssen belegt beziehungsweise geprüft werden.