Pendlerpauschale-Rechner 2026
Wie viel Steuern spare ich durch meinen Arbeitsweg? Entfernung, Arbeitstage und Homeoffice-Tage eingeben — konkreter Steuerabzug und Erstattung sofort.
Ihre Pendlerpauschale
- Pendler- und Homeoffice-Pauschale kombinieren — Seit 2023 können Sie Pendlerpauschale (für Bürotage) und Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 210 Tage = 1.260 €/Jahr) für verschiedene Tage kombinieren. An einem Bürotag gilt die Pendlerpauschale, an einem Homeoffice-Tag die HO-Pauschale. Sie schließen sich nicht mehr gegenseitig aus.
- Nur für Tage mit tatsächlicher Fahrt — Die Pendlerpauschale gilt nur für Tage mit tatsächlicher Fahrt zur Arbeit (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Urlaubs- und Krankentage zählen nicht. Typischer Ansatz: 220 Arbeitstage − Urlaub (30) − Krankheit (ca. 10) − Homeoffice = tatsächliche Fahrtage.
- Einfache Strecke, nicht Hin- und Rückfahrt — Die Entfernungspauschale gilt für die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte — nicht für Hin- und Rückfahrt. Das ist kein Fehler, sondern gesetzlich so geregelt (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Der Abzug ab dem 21. km beträgt 0,38 €/km statt 0,30 €/km (erhöhte Fernpendlerpauschale).
Steuerersparnis durch Pendlerpauschale nach Entfernung (220 Fahrttage)
| Entfernung | Jahresabzug | Steuerersparnis 30 % | Steuerersparnis 42 % |
|---|---|---|---|
| 10 km | 836 € | ~0 € (unter Pauschbetrag) | ~0 € |
| 20 km | 1.672 € | ~132 € | ~185 € |
| 30 km | 2.508 € | ~386 € | ~537 € |
| 40 km | 3.344 € | ~635 € | ~889 € |
| 50 km | 4.180 € | ~884 € | ~1.238 € |
| 80 km | 6.688 € | ~1.639 € | ~2.294 € |
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € bereits abgezogen (daher bei 10 km kaum Ersparnis). Steuerersparnis = (Jahresabzug − 1.230 €) × Grenzsteuersatz. 0,38 €/km ab km 1.
Homeoffice-Pauschale 2026 — Jahresersparnis
| Homeoffice-Tage/J. | Abzug | Steuerersparnis 30 % | Steuerersparnis 42 % |
|---|---|---|---|
| 50 Tage | 300 € | ~0 € (ggf. im Pauschbetrag) | ~0 € |
| 100 Tage | 600 € | Variiert | Variiert |
| 150 Tage | 900 € | Variiert | Variiert |
| 210 Tage | 1.260 € | ~9 € (allein) | ~13 € |
Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, max. 210 Tage = 1.260 €/Jahr. Steuerersparnis nur für den Anteil der über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) liegt. Am wirkungsvollsten in Kombination mit Pendlerpauschale und anderen Werbungskosten.
Pendlerpauschale und Homeoffice — die neue Kombination seit 2023
Bis 2022 konnten für einen Tag entweder Pendlerpauschale oder Homeoffice-Pauschale angesetzt werden — nicht beides. Seit dem Jahressteuergesetz 2022 (gültig ab 2023) können beide Pauschalen für verschiedene Tage im selben Jahr kombiniert werden. An einem Tag im Büro: 0,38 €/km. An einem Homeoffice-Tag: 6 €. Das macht die Steueroptimierung für Hybridarbeiter deutlich attraktiver.
Für Arbeitnehmer mit mittlerer Entfernung (20–30 km) und vielen Homeoffice-Tagen ergibt sich oft ein optimaler Mix: Pendlerpauschale für die Bürotage, HO-Pauschale für die Heimtage. Die Kombination kann den Werbungskostenabzug deutlich über den Pauschbetrag (1.230 €) heben — erst ab diesem Punkt beginnt die tatsächliche Steuerersparnis.
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Häufige Fragen zur Pendlerpauschale
Kann ich als E-Auto-Fahrer mehr Pendlerpauschale geltend machen?
Nein — die Entfernungspauschale ist pauschal und gilt unabhängig vom Fahrzeug oder Verkehrsmittel. Ob Sie mit dem E-Auto, Benziner, Bahn oder Fahrrad fahren: 0,38 €/km einfache Strecke. Der Vorteil des E-Autos liegt im günstigeren tatsächlichen Betrieb — steuerlich gibt es keinen Unterschied beim Pendlerabzug.
Was gilt wenn ich mehrere Wohnsitze habe?
Maßgeblich ist immer der Wohnsitz, von dem aus der Arbeitnehmer zur Arbeit fährt — nicht unbedingt der Hauptwohnsitz. Bei doppelter Haushaltsführung gelten andere Regeln (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Für die Pendlerpauschale wird die kürzeste Straßenverbindung verwendet, nicht die tatsächlich gefahrene Route.
Gilt die Pendlerpauschale auch für ÖPNV-Fahrten?
Ja — die Entfernungspauschale gilt für alle Verkehrsmittel. Wer mit der Bahn fährt und tatsächlich mehr als 0,38 €/km zahlt, kann stattdessen die tatsächlichen Kosten geltend machen (wenn diese höher sind). Bei günstigen Jahrestickets liegt die Pendlerpauschale meist darüber — dann lohnt sich der pauschale Ansatz.
Was ist die "erste Tätigkeitsstätte" und warum ist sie wichtig?
Die erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG) ist der Ort, dem der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist — meist das Büro des Arbeitgebers. Die Entfernungspauschale gilt nur für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte. Fahrten zu wechselnden Einsatzorten (Dienstreisen) werden dagegen mit 0,30 €/km als Reisekosten abgerechnet. Diese Unterscheidung ist wichtig bei Außendienst, Baugewerbe und häufigen Kundenbesuchen.
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