Einkommensteuer-Rechner 2026: zvE und Tarif
Berechnet die tarifliche Einkommensteuer 2026 aus einem bereits ermittelten zu versteuernden Einkommen. Optional lassen sich Splitting, Progressionsvorbehalt und Fünftelregelung getrennt prüfen.
Der Tarifmodus reicht für ein feststehendes zvE. Progressionsvorbehalt und § 34 sind Sonderfälle und sollten nur mit passend ermittelten Beträgen verwendet werden.
Nicht das Jahresbrutto eingeben. Verwenden Sie das bereits ermittelte zvE für denselben Veranlagungszeitraum und dieselbe Veranlagungsart.
Ihre Einkommensteuer 2026
- Nur ein bereits ermitteltes zvE eingeben — Bruttoeinkommen, Gewinn, Lohn und zu versteuerndes Einkommen sind nicht austauschbar. Nutzen Sie den Wert aus Ihrer belastbaren Berechnung oder einem Bescheid.
- Sondermodus bewusst wählen — Progressionsvorbehalt und Fünftelregelung verändern die Tarifrechnung. Ob Einkünfte rechtlich in den gewählten Modus fallen, prüft der Rechner nicht.
- Rundungsfolge beachten — Das zvE und die tarifliche Einkommensteuer werden entsprechend der gesetzlichen Tariffolge auf volle Euro abgerundet.
Wie hoch ist die Einkommensteuer 2026?
Der Rechner wendet den gesetzlichen Einkommensteuertarif 2026 auf ein bereits ermitteltes zu versteuerndes Einkommen an. Er zeigt die tarifliche Steuer, den Solidaritätszuschlag und eine einfache Kirchensteuer-Grundrechnung getrennt und unterstützt Einzel- sowie Zusammenveranlagung.
Lohnsteuer ist eine unterjährige Erhebung. Die endgültige Einkommensteuer hängt von der gesamten Veranlagung ab.
Das zu versteuernde Einkommen vorbereiten
Arbeitnehmeraufwendungen lassen sich vorab im Werbungskosten-Rechner ordnen; persönliche Abzugsbeträge gehören in den Steuerfreibetrags-Rechner. Für eine eingegebene Entschädigung steht der getrennte Abfindungsrechner bereit. Altersvorsorgeannahmen können im Riester-Rechner separat dokumentiert werden.
Keiner dieser Rechner erzeugt automatisch das zvE für diese Seite. Das zu versteuernde Einkommen ist eine steuerliche Ergebnisgröße nach der Einkünfte- und Abzugsermittlung. Es muss für denselben Veranlagungszeitraum und die gewählte Einzel- oder Zusammenveranlagung vorliegen.
Vom Eingangswert zum Ergebnis
Beispiel: 40.000 Euro zvE bei Einzelveranlagung
Das gespeicherte Rechenbeispiel verwendet den Tarifmodus 2026, ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000,00 €, Einzelveranlagung und keinen Kirchensteuersatz. Progressionseinkünfte und außerordentliche Einkünfte sind null. Nach der gesetzlichen Voll-Euro-Folge berechnet der Rechner 7.209,00 € tarifliche Einkommensteuer. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer-Grundrechnung betragen in diesem Fall jeweils 0,00 €, sodass die Gesamtanzeige ebenfalls 7.209,00 € lautet. Der Durchschnittssteuersatz beträgt 18,0 Prozent, der modellierte Grenzsteuersatz 31,7 Prozent. Das Beispiel beginnt bereits beim zvE und ist keine Brutto-Netto-Rechnung.
Unterstützte Rechenwege
Die Seite trennt drei gesetzlich unterschiedliche Tarifwege.
Was die Tarifrechnung nicht abdeckt
Der Rechner ermittelt weder steuerpflichtige Einkünfte noch Werbungskosten, Sonderausgaben oder Freibeträge. Er beginnt erst beim fertigen zvE. Arbeitnehmer- und Selbstständigen-Szenarien lassen sich im Abgabenlast-Vergleich gegenüberstellen; diese Seite bleibt bewusst auf den Einkommensteuertarif begrenzt.
Kinderfreibeträge, Gewerbesteueranrechnung, Verlustverrechnung, ausländische Einkünfte und weitere Bescheidpositionen sind nicht Bestandteil der pauschalen Tarifrechnung. Deshalb kann die endgültige Festsetzung trotz identischem zvE zusätzliche Positionen enthalten.
Im Tarifmodus wird das zvE nach der gesetzlichen Voll-Euro-Folge verarbeitet. Beim Splitting wird die Steuer zunächst für die Hälfte des gemeinsamen zvE berechnet und anschließend verdoppelt. Ob die persönlichen Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung erfüllt sind, muss außerhalb des Rechners geprüft werden.
Der Progressionsmodus ermittelt aus zvE und Progressionseinkünften einen besonderen Steuersatz. Die Fünftelregelung vergleicht den Tarif für eingegebene ordentliche und außerordentliche Einkünfte. In beiden Fällen entscheidet der Rechner nicht, ob ein bestimmter Betrag rechtlich unter § 32b oder § 34 EStG fällt.
Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag erscheinen separat. Die Kirchensteuer bleibt eine einfache Grundrechnung ohne Kappung, besonderes Kirchgeld oder individuelle Sonderfälle. Für belastbare Vergleiche müssen Rechtsjahr, Veranlagungsart und zvE-Basis unverändert bleiben.
Der Durchschnittssteuersatz setzt die tarifliche Einkommensteuer ins Verhältnis zum eingegebenen zvE. Der Grenzsteuersatz zeigt dagegen, wie sich die Tarifsteuer bei einer kleinen Erhöhung des Modell-zvE verändert. Beide Werte beschreiben die Tarifrechnung, nicht jeden zusätzlichen Euro der gesamten Steuererklärung.
Bereits einbehaltene Lohnsteuer, Vorauszahlungen und anrechenbare Kapitalertragsteuer werden nicht abgezogen. Deshalb ist die angezeigte Tarifsteuer weder automatisch eine Nachzahlung noch eine Erstattung. Dafür müssten die tatsächlich geleisteten Zahlungen und weitere Bescheidpositionen bekannt sein.
Häufige Fragen
Kann ich mein Jahresbrutto als zvE eingeben?
Nein. Das zu versteuernde Einkommen entsteht erst nach der steuerlichen Ermittlung von Einkünften, Abzügen, Freibeträgen und weiteren Positionen.
Ist das Ergebnis meine endgültige Steuerschuld?
Nur die unterstützte Tarifrechnung ist reproduzierbar. Der tatsächliche Bescheid kann weitere Bemessungsgrundlagen, Anrechnungen, Abzüge und Sonderregeln enthalten.
Spart eine Steuerklasse Einkommensteuer?
Die Steuerklasse steuert den Lohnsteuerabzug. Die gemeinsame Jahressteuer wird in der Veranlagung ermittelt.
Quellen und Grundlagen
Einkommensteuertarif und Splittingverfahren für 2026.
§ 32a EStGTarifermäßigung für unterstützte außerordentliche Einkünfte.
§ 34 EStGAmtlicher Vergleichsrechner des Bundesministeriums der Finanzen.
BMF Einkommensteuerrechner