Wohngeldrechner 2026 – Miet- und Lastenzuschuss berechnen
Schätzt Miet- oder Lastenzuschuss aus Haushaltsgröße, wohngeldrechtlichem Einkommen, Mietstufe und anrechenbaren Wohnkosten. Ein Direktmodus prüft bereits festgestellte M- und Y-Werte.
Die Mietstufe ist amtlich festgelegt. Prüfen Sie sie bei Ihrer Gemeinde, im Wohngeldbescheid oder im offiziellen Wohngeldrechner; eine Schätzung kann das Ergebnis deutlich verfälschen.
Weitere Angaben Optional für genauere oder besondere Fälle7 Felder
Ihr Wohngeld
- Mietstufe korrekt übernehmen — Die Mietstufe der Gemeinde ist eine amtliche Eingabe. Im Zweifel nicht schätzen, sondern bei Gemeinde oder Wohngeldbehörde prüfen.
- Einkommensmodus passend wählen — Der Direktmodus erwartet das bereinigte Gesamteinkommen Y. Der Bruttomodus bildet nur die ausdrücklich eingegebenen Abzüge und Freibeträge ab.
- Ausschlüsse separat prüfen — Transferleistungs-, Haushalts- und sonstige Ausschlusstatbestände werden nicht vollständig automatisch entschieden.
Wie viel Wohngeld könnte 2026 zustehen?
Der Rechner schätzt Miet- oder Lastenzuschuss aus der Zahl der berücksichtigten Haushaltsmitglieder, dem wohngeldrechtlichen Einkommen und den anrechenbaren Wohnkosten. Wer die behördlichen Werte M und Y bereits kennt, kann sie im Direktmodus nachvollziehen.
Das Ergebnis ist eine Orientierung, kein Leistungsbescheid.
Von Haushaltsdaten zum Wohngeld
Drei Berechnungswege
| Modus | Erforderliche Basis | Geeignet für |
|---|---|---|
| Mietzuschuss | Bruttokaltmiete, Mietstufe, Einkommen | Mieterhaushalte |
| Lastenzuschuss | Anerkannte Eigentümerbelastung, Mietstufe, Einkommen | Selbstnutzende Eigentümer |
| Direktprüfung | Bereits festgestellte Werte M und Y | Gegenrechnung von Unterlagen oder Beispielen |
Rechenweg
Der Rechner verwendet nur die ausgewiesenen Eingaben und gesetzlichen beziehungsweise dokumentierten Konstanten.
Welche Angaben müssen amtlich geprüft werden?
Mietstufe, Haushaltszugehörigkeit, anrechenbare Wohnkosten und das wohngeldrechtliche Gesamteinkommen sind keine frei wählbaren Schätzwerte. Besonders die Mietstufe sollte für den konkreten Wohnort amtlich nachgesehen werden.
Der Direktmodus eignet sich zum Nachrechnen eines Bescheids oder eines amtlichen Beispiels. Er übernimmt M und Y unverändert und bestätigt nicht, dass diese Werte für den eigenen Haushalt richtig festgestellt wurden.
Beispiel: Direktprüfung mit M und Y
| Rechengröße | Testwert | Ergebnis |
|---|---|---|
| Anerkannte Miete M | 445,40 € | behördlich oder aus Vorprüfung übernommen |
| Gesamteinkommen Y | 1.162,35 € | bereinigter Monatswert |
| Koeffizienten für eine Person | a 0,040 · b 0,0004797 · c 0,0000408 | Anlage 2 WoGG |
| Gerundetes Wohngeld | Festkommarechnung nach Anlage 3 | 110,00 € pro Monat |
| Jahresorientierung | 110,00 € × 12 | 1.320,00 € |
Mietzuschuss, Lastenzuschuss und Heimfall unterscheiden
Mieterhaushalte starten mit der Bruttokaltmiete, selbstnutzende Eigentümer mit der anerkennungsfähigen Belastung. Heiz- und Klimakomponenten werden nach den gesetzlichen Regeln ergänzt und durch haushalts- sowie mietstufenabhängige Höchstbeträge begrenzt. Ein Heimfall verwendet wiederum eine eigene Wohnkostenbasis. Der Rechner bildet nur die angebotenen Pfade ab; die Wohngeldbehörde stellt verbindlich fest, welche Personen zum Haushalt zählen, welche Wohnform vorliegt und welche Kosten tatsächlich berücksichtigt werden.
Beim Einkommen ist zwischen Bruttoeinnahmen und dem wohngeldrechtlichen Gesamteinkommen Y zu unterscheiden. Werbungskosten, pauschale Abzüge für Steuern und Pflichtbeiträge, Freibeträge sowie Unterhaltsleistungen können den Wert verändern. Der Bruttomodus verarbeitet nur ausdrücklich ausgewählte Positionen. Der Direktmodus ist für einen bereits festgestellten Y-Wert gedacht und darf nicht als Abkürzung für eine ungeprüfte Schätzung verstanden werden.
Laufende Eigentümerkosten lassen sich ergänzend im Grundsteuer-Rechner und eine Finanzierung im Tilgungsrechner dokumentieren. Renteneinkünfte können Sie im Rentenrechner als eigene Planungsgröße betrachten. Diese Ergebnisse werden nicht automatisch in die wohngeldrechtliche Einkommens- oder Belastungsprüfung übernommen.
Prüfen Sie vor der Antragstellung außerdem mögliche Leistungsausschlüsse und vorrangige Ansprüche. Der Rechner bildet nicht vollständig ab, ob einzelne Haushaltsmitglieder wegen anderer Transferleistungen ausgeschlossen sind, ob gemischte Haushalte anteilig zu behandeln sind oder ob Vermögen und Missbrauchsgrenzen eingreifen. Bewahren Sie Mietvertrag, aktuelle Wohnkosten, Einkommensnachweise und die amtliche Mietstufe zum Berechnungsstand auf.
Häufige Fragen zum Wohngeldrechner
Welche Miete gehört in den Rechner?
Für Mieter ist die Bruttokaltmiete maßgeblich, nicht automatisch die Warmmiete. Die anrechenbare Höhe wird gesetzlich begrenzt.
Wo finde ich die Mietstufe meines Wohnorts?
Die Mietstufe ist amtlich festgelegt. Sie steht häufig in Wohngeldunterlagen und kann bei der Gemeinde oder über einen offiziellen Wohngeldrechner geprüft werden. Schätzen sollten Sie sie nicht.
Warum kann der Bescheid abweichen?
Die Behörde prüft Haushaltszugehörigkeit, Einkommen, Freibeträge, Ausschlüsse und die anrechenbare Wohnkostenbasis vollständig.
Quellen und Grundlagen
Höchstbeträge und anrechenbare Komponenten folgen § 12 WoGG und Anlage 1.
§ 12 WoGG / Anlage 1Die tabellarischen Höchstbeträge nach Haushaltsgröße und Mietstufe stehen in Anlage 1 WoGG.
Anlage 1 WoGGDie Wohngeldformel ist in § 19 WoGG geregelt.
§ 19 WoGGKoeffizienten und Rundungsverfahren folgen Anlagen 2 und 3.
Anlagen 2 und 3 WoGGFestkommarechnung, Mindestwerte und Rundungsschritte sind in Anlage 3 WoGG verbindlich angeordnet.
Anlage 3 WoGGAmtliche Rechenbeispiele dienen als numerische Gegenprüfung.
BMWSB-Rechenbeispiele