Über uns Kontakt Impressum

Wohngeld-Rechner 2026

Von · Aktualisiert Juni 2026 · Geprüft Januar 2026

Habe ich Anspruch auf Wohngeld und wie viel bekomme ich? Haushaltsgröße und Einkommen eingeben — Anspruch, Wohngeldhöhe und Antragstipps sofort.

Personen
€/Mon.
€/Mon.

Ihr Wohngeld

Geschätztes Wohngeld pro Monat
Höchstbetrag anerkannte Miete (WoGG)
Anrechenbare Miete (min aus tatsächl./Höchstbetrag)
Einkommensgrenze für Wohngeld (ca.)
Berechtigung: Wohngeld wahrscheinlich / eher nicht
Was bedeutet das?
Teilen

Code in jede Webseite einfügen:

Kostenlos einbettbar — ein Link zu FlinkRechner.de wird geschätzt.

So wird der Rechner verwendet
  1. Wohngeld-Reform 2023 hat Leistungen verdoppelt — Die Wohngeld-Reform Januar 2023 hat die Leistungen um durchschnittlich 190 % erhöht. Gleichzeitig wurde der Kreis der Berechtigten von ~600.000 auf ~2 Millionen Haushalte ausgeweitet. Wer vor 2023 geprüft und abgelehnt wurde, sollte unbedingt neu prüfen! Zusätzlich: CO₂-Zuschlag (seit 2023 im Wohngeld), Klimabonus und Heizkostenzuschlag sind integriert.
  2. Mietstufe korrekt bestimmen — Die Mietstufe richtet sich nach dem Wohnort und bestimmt die anerkennungsfähigen Höchstmieten. Mietstufe Ihrer Gemeinde: Wohngeld-Rechner des BMWSB (bmwsb.bund.de) oder Antrag bei der Wohngeldbehörde stellt Mietstufe automatisch fest. Im Zweifel: nächst höhere Stufe für die Berechnung wählen.
  3. Wohngeld oder Bürgergeld — nicht beides — Wer Bürgergeld (ALG II), Sozialhilfe oder BAföG bezieht, erhält kein Wohngeld (§ 7 WoGG — Ausschluss). Wohngeld ist eine separate Leistung für Haushalte, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, aber bei den Wohnkosten Unterstützung brauchen. Manchmal lohnt es sich, Bürgergeld zugunsten von Wohngeld aufzugeben — Beratung beim Jobcenter oder Sozialberatung.

Wohngeld-Einkommensgrenzen und maximale Miete — nach Haushaltsgröße und Mietstufe

HaushaltMax. Miete (MS III)Einkommensgrenze (ca.)Wohngeld (ca.)
1 Person~530 €/Mon.~1.580 €/Mon. netto~100–180 €/Mon.
2 Personen~650 €/Mon.~2.150 €/Mon. netto~130–230 €/Mon.
3 Personen~780 €/Mon.~2.720 €/Mon. netto~175–300 €/Mon.
4 Personen~880 €/Mon.~3.290 €/Mon. netto~210–370 €/Mon.
5 Personen~990 €/Mon.~3.860 €/Mon. netto~250–430 €/Mon.
6 Personen~1.100 €/Mon.~4.430 €/Mon. netto~290–500 €/Mon.

Mietstufe III (mittlere Städte). Quelle: WoGG Anlage 1 (Höchstbeträge) und WoGG § 19 (Tabellenwerte). Einkommensgrenzen: nach Freibeträgen für Erwerbstätige (10 % Abzug), Behinderte und weitere. Tatsächliches Wohngeld: von Miete, Einkommen und Haushaltsgröße abhängig — immer offiziell beantragen!

Wohngeld nach Mietstufe — maximale anerkannte Miete (2026)

Mietstufe1-Personen-HH2-Personen-HH4-Personen-HH
Mietstufe I (ländlich)~450 €/Mon.~555 €/Mon.~760 €/Mon.
Mietstufe II~485 €/Mon.~600 €/Mon.~820 €/Mon.
Mietstufe III (mittel)~530 €/Mon.~650 €/Mon.~880 €/Mon.
Mietstufe IV~580 €/Mon.~715 €/Mon.~970 €/Mon.
Mietstufe V (Großstadt)~635 €/Mon.~780 €/Mon.~1.060 €/Mon.
Mietstufe VI (München etc)~700 €/Mon.~865 €/Mon.~1.175 €/Mon.
Mietstufe VII (Spitze)~755 €/Mon.~930 €/Mon.~1.265 €/Mon.

Quelle: WoGG Anlage 1 i.d.F. WoGReformG 2025. Höchstbeträge werden bei der Wohngeldberechnung verwendet, wenn die tatsächliche Miete darüber liegt. Liegt die tatsächliche Miete darunter, wird die tatsächliche Miete verwendet. Jährliche Anpassung an Mietentwicklung möglich.

Warum viele Berechtigte kein Wohngeld beantragen

Studien zeigen, dass nur etwa 40–50 % der wohngeldberechtigten Haushalte ihren Anspruch tatsächlich geltend machen. Gründe: Unkenntnis der eigenen Berechtigung, bürokratische Hemmschwellen, Schamgefühl, und die Unsicherheit über den Ausgang des Antrags. Dabei lohnt sich der Antrag bei positiver Bescheidung erheblich: ein Durchschnittshaushalt erhält ca. 190 €/Monat = 2.280 €/Jahr. Der Antrag selbst kostet wenig Zeit — die meisten Gemeinden haben Online-Formulare.

Seit der Reform 2023: Wohngeld-Plus. Das neue Wohngeld enthält einen CO₂-Zuschlag (für Mehrkosten durch CO₂-Bepreisung auf fossile Energieträger), einen Heizkosten-Zuschlag und einen Klimabonus. Diese Zusatzleistungen sind automatisch einberechnet wenn der Antrag gestellt wird. Wer bereits vor 2023 Wohngeld bezog, muss keinen neuen Antrag stellen — der Betrag wurde automatisch erhöht. Wer vorher abgelehnt wurde: unbedingt neu prüfen.

Ähnliche Rechner

Häufige Fragen zum Wohngeld

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld erhalten Haushalte mit geringem Einkommen, die zu ihren Wohnkosten einen staatlichen Zuschuss benötigen — aber nicht gleichzeitig Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG beziehen. Berechtigt sind: Mieter, Untermieter, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen (Lastenzuschuss), Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum. Kein Mindestalter. Hauptvoraussetzung: Einkommen unter der Einkommensgrenze für die jeweilige Haushaltsgröße.

Kann ich Wohngeld rückwirkend beantragen?

Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gewährt — nicht rückwirkend. Ausnahme: Wenn Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bürgergeld-Ablehnungsbescheids Wohngeld beantragen, kann der Bewilligungszeitraum auf den Ablehnungsmonat zurückdatiert werden. Tipp: Immer sofort beantragen wenn Zweifel an der Berechtigung bestehen — laufende Anträge können auch bei Unsicherheit gestellt werden.

Wie lange wird Wohngeld bewilligt?

Wohngeld wird für einen Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten bewilligt. Danach ist ein Folgeantrag nötig. Das Einkommen und die Wohnkosten werden bei jedem Antrag neu geprüft. Ändert sich Ihre Situation wesentlich (Einkommenssteigerung, Umzug, Änderung der Haushaltsgröße), müssen Sie die Wohngeldbehörde unverzüglich informieren. Überzahltes Wohngeld muss zurückgezahlt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Wohngeld und Mietzuschuss beim Bürgergeld?

Bürgergeld (früher ALG II/Hartz IV) enthält bereits die Übernahme der "angemessenen" Unterkunftskosten (KdU — Kosten der Unterkunft) als Bestandteil der Gesamtleistung. Wer Bürgergeld bezieht, bekommt kein Wohngeld zusätzlich (§ 7 WoGG). Wohngeld ist eine eigenständige Leistung für Haushalte, die ihren Lebensunterhalt selbst sichern, aber Wohnkostenunterstützung benötigen. Manchmal kann ein Wechsel von Bürgergeld zu Wohngeld+Arbeitslohn günstiger sein — Einzelfallberatung beim Sozialamt.

Dieser Rechner gehört zur Kategorie Finanzen. Dort finden Sie weitere Rechner für Brutto-Netto, Rente, Inflation und weitere Sozialleistungen.


Aktualisiert Juni 2026 · Zur Methodik
Schätzung basierend auf vereinfachter Wohngeldformel (WoGG §§ 4–19). Genaue Berechnung durch die Wohngeldbehörde. Haushaltseinkommen: nach Freibeträgen (Arbeitnehmer-FB, Kinderfreibetrag etc.). Antrag bei der Wohngeldbehörde der Gemeinde, rückwirkend ab Antragsmonat.